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Autor Thema: Aussergewöhnliche Einkünfte  (Gelesen 1592 mal)

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Offline xjrkenny

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Aussergewöhnliche Einkünfte
« am: 13. Mai 2019, 09:57:39 »
Guten Morgen,
sitze gerade an meiner Steuererklärung und stolpere über folgendes:
Ich habe im Januar 2018 eine einmalige Zahlung wegen 25jährigem Dienstjubiläum erhalten. So wie ich diverse Erklärungen verstanden habe, muss ich diese Zahlung in dem Feld 1AX angeben: Précisez, si vous en avez, vos salaires de nature exceptionnelle, déjà inclus dans les montants des lignes
Wenn ich dies mache, zahle ich 500 Euro Steuern mehr. Das verstehe ich nicht, da der Betrag doch schon im gesamten EK in Feld 1AG beinhaltet ist und somit von dort zur Berechnung herangezogen wird und dort auch nicht abgezogen werden darf).
Weiss jemand, warum man überhaupt solche einmaligen Zahlungen extra aufführen muss wenn sie doch im Gesamtbrutto schon enthalten ist??  Sie müssten doch eher steuerlich begünstigt werden....

Liebe Grüße Silvia