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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: tiefschlaf am 18. Januar 2013, 15:02:25

Titel: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: tiefschlaf am 18. Januar 2013, 15:02:25
Da ich neu hier bin, erstmal ein "hallo" an alle!

kann mir vielleicht jemand beantworten wie der sachverhalt ist, wenn man in frankreich wohnt, im deutschen grenzgebiet arbeitet, die firmenzentrale jedoch außerhalb des "grenzgebietes" liegt. wird dann die lohnsteuer in deutschland gezahlt, weil die zentrale nicht im grenzgebiet liegt, oder zählt hier das einsatzgebiet?

vielen dank im voraus!

grüße
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: banjo am 18. Januar 2013, 16:04:51
Du verlierst damit den Grenzgängerstatus und wirst in D versteuert.
Lt. DBA muss der Firmensitz im Grenzgebiet sein, Ausnahmen nur für klassische Leiharbeiter.
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: frenchman am 18. Januar 2013, 16:33:44
Sorry banjo aber zumindest bei mir hat es 8 Jahre funktioniert. ADM für Saarland + Teile Rheinland-Pfalz. Hauptfimensitz in Hamburg. Nähestes Auslieferungslager in Neuwied. Wohnsitz Forbach.
Dann Wechsel in anderes Unternehmen. Zuständig für Gesamtdeutschland. Firmensitz in Ettlingen bei Karlsruhe. Also Info an de TE - bitte prüfen ob es Kollegen gibt die diesen Fall auch haben oder in der Personalabteilung ob es schon mal Mitarbeiter mit dieser Situation gab. Und dann erst ans zuständige Finanzamt wenden und fragen. Verschenk diese Chance nicht leichtsinnig.
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: banjo am 18. Januar 2013, 20:27:50
klar, auf jeden Fall mit dem dt FA sprechen.
Es wird sich am Punkt 'Betriebsstätte' aufgängen, die ja nicht mehr im Grenzgebiet ist.
Link zum DBA zum Nachlesen:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: pifolog am 19. Januar 2013, 00:05:53
Sorry banjo aber zumindest bei mir hat es 8 Jahre funktioniert. ADM für Saarland + Teile Rheinland-Pfalz. Hauptfimensitz in Hamburg. Nähestes Auslieferungslager in Neuwied. Wohnsitz Forbach.
Dann Wechsel in anderes Unternehmen. Zuständig für Gesamtdeutschland. Firmensitz in Ettlingen bei Karlsruhe. Also Info an de TE - bitte prüfen ob es Kollegen gibt die diesen Fall auch haben oder in der Personalabteilung ob es schon mal Mitarbeiter mit dieser Situation gab. Und dann erst ans zuständige Finanzamt wenden und fragen. Verschenk diese Chance nicht leichtsinnig.

Na klar, so ist es. Der Firmensitz selbst ist piepegal. Unternehmen können weltweit mehrere Betriebsstätten unterhalten. Wenn eine davon in der Grenzregion liegt und sich der Arbeitsplatz dort befindet, ist alles ok.
Das können Beschäftigte bei Daimler in Rastatt, bei ZF-Getriebe in Saarbrücken oder bei der Deutschen Bank in Freiburg sofort bestätigen.


Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: banjo am 19. Januar 2013, 15:04:54
Wenn es ne Betriebsstätte im Grenzgebiet gibt, dann passt das mit den Grenzgängerstatus. Davon hat der OP aber nichts geschrieben.
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: Dori am 19. Januar 2013, 15:10:03
Du gilst als Grenzgänger!
Bin auch im AD, Gebiet fast alles Grenze, Hauptsitz der Firma ist in Ismaning (bei München)
Bin schon ca 5 Jahre im AD u hatte noch nie Probleme
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: tiefschlaf am 22. Januar 2013, 13:08:46
Besten Dank für eure Antworten.
Ich habe sowohl beim Saarbrücker, als auch beim Finanzamt des Arbeitgebers nachgefragt, und von dort warte ich nun auf Feedback.
Aber so wie das hier aussieht, habt ihr meine Frage bereits beantwortet.
Jetzt muss ich mir nur noch anschauen, wie sich das mit der 1% Regelung für Firmenfahrzeuge auswirkt.
Nochmals Danke!
Titel: Re: Außendienst im deutschen Grenzgebiet, Firmenzentrale in Frankfurt
Beitrag von: Ralph am 22. Januar 2013, 18:06:35
Die 1% Regelung ist einfach und fast unerheblich.....Du bezahlst dafür in D Sozialversicherung und versteuerst den Geldwertevorteil in Frankreich.
Viel wichtiger und ggf. irrsinnig teurer sind die Fahrten zw. Wohn - u. Arbeitsstätte. Das mußt Du klären. Sonst lohnt sich u.U. Dein Dienstfahrzeug ganz schnell nicht mehr.