Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ausländische Konten in der Steuererklärung?  (Gelesen 9434 mal)

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Offline Marco

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Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« am: 10. Juni 2009, 22:53:41 »
Hi Leute,

mir Erstaunen bin ich in der Steuererklärung für 2008 darüber gestolpert, das man dort wohl Lebensversicherungen und Konten im Ausland angeben soll. Habe ich das richtig verstanden?

Ich habe beides, wenn auch nicht in irgendwelchen Steueroasen, aber mit einer schon lang über 10 Jahre laufenden LV wird eine Immobilie bezahlt und zwei deutsche Konten habe ich auch.

Das war in den Steuererklärungen für die letzten Jahre noch nie drin, oder irre  ich mich?

Danke und Grüße,
Marco

Offline Simone

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Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« Antwort #1 am: 11. Juni 2009, 09:13:45 »
Hallo Marco,

dass Du das überhaupt gesehen hast.... ich hab (stur) nur die Felder berücksichtigt/ die wir beim letzten Mal ausgefüllt haben. Iss wohl eher nicht so gut.....

Aber solange man seine Zinsen etc. angibt, kann es doch eigentlich egal sein, was man für Konten hat oder LV?

Ich weiss somit leider auch keinen Rat.

LG, Simone

Offline sab

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Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« Antwort #2 am: 11. Juni 2009, 11:59:11 »
Hi Marco

meinst Du die Felder "TT" und "UU"? Die gibt's schon seit vielen Jahren. Nur dieses Jahr poppte zum ersten Mal bei der Online-Erklärung eine Warnmeldung auf, die mit 1500 Euro Strafe drohte, falls man Konten im Ausland nicht angibt. Könnte mit Anti-Geldwäsche-Bestimmungen zusammenhängen. Man muss dann übrigens auch das Formular 3916 ausfüllen (für jedes Konto im Ausland).

Gruß,
Sascha.

Offline Marco

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Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« Antwort #3 am: 11. Juni 2009, 12:03:14 »
genau die felder meinte ich. d.h. die felder sind dann wohl nicht neu, nur das popup :-). im popup steht auch was von formular 3916 zusätzlich ausfüllen...

danke und grüße,
marco

Offline Zaren

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Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« Antwort #4 am: 12. Juni 2009, 16:07:51 »
Ja was bringt das dann rein Rechtlich? Was genau muss dann angeben? Ich meine ich habe auch ein Konto in D aber davon wußte ich nichts, dass man das angeben muss!

gruss 'Zaren

Offline +Hägar+

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Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« Antwort #5 am: 12. Juni 2009, 22:07:36 »
huch gottchen...
ich versteuere in deutschland, weil ich im öffentlichen dienst bin. nur meine ferienwohnung versteuere ich hier....muss ich das dann auch angeben bzw. mein steuerberater hat nix davon gesagt.....lg  =D
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline sab

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Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« Antwort #6 am: 17. Juni 2009, 11:03:17 »
Auswirkungen auf die Steuer-Berechnung hat die Angabe nicht. "Rein rechtlich" bringt es wohl eine Absicherung für den Fall der Fälle, wenn die Steuerfahndung mal die Finanzen genauer unter die Lupe nehmen sollte und dabei undeklarierte Konten im Ausland entdeckt -- dann kann rein formell eine Strafgebühr bis neuerdings 1500 Euro drohen. Warum der Staat diese Information in Ergänzung zur Deklaration der Zinseinkünfte haben will, weiß ich auch nicht, aber ich nehme an, dass es da primär um die Aufdeckung von Geld-Transfers in Steueroasen o.ä. geht. Man muss halt ein Häkchen bei den Feldern TT und/oder UU machen, wenn man eine Lebensversicherung und/oder Konten außerhalb Frankreichs besitzt. Wenn man Konten außerhalb Frankreichs hat, muss man außerdem für jedes Konto noch das Formular 3916 ausfüllen. Mein Steuerberater hat das seinerzeit bei meiner ersten Erklärung in den 90ern(?) so gemacht und ich habe es beibehalten.
Ich wüsste nicht, warum Grenzpendler (also Angestellte im deutschen ÖD) davon ausgenommen sein sollten. Verpflichtet zur Angabe sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben.
http://www.impots.gouv.fr/portal/deploiement/p1/fichedescriptiveformulaire_4554/fichedescriptiveformulaire_4554.pdf

Gruß,
   Sascha.