Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: skyline06 am 25. Mai 2017, 16:06:16
-
Hallo, welche Konten in Deutschland müssen in Formular 3916 der Steuerklärung angegeben werden?
Ich habe in DE Giro- sowie Tagesgeldkonten und Bausparverträge und frage mich ob ich alle oder teilweise angegeben muss.
-
Warum sollte sich der fr. Staat wenn keine großen Zinserträge da sind dafür interessieren?
Oder willst du die 5 Euro Zinsen im Jahr auf deinem Deutschen Konto angeben?
-
Ich hab' da einfach alle Konten angegeben die ich in Deutschland besitze.
-
Ich hab früher immer extra Zettel dazu geschrieben, wo welches Konto mit Daten lag und Infos und fertig.
-
Ich halte mich an das Minimalprinzip.
Je weniger angeben je besser.
Es gibt meines Wissen keine Vorschrift sowohl in der d wie auch in der fr. Steuer nicht dass man Konten angeben muss.
-
Hallo Elliot,
lies mal die Steuererklärung ganz durch, dann findest Du bei Punkt 8 Divers ganz unten dies:
Comptes ouverts, utilisés ou clos à l’étranger
Joignez la déclaration n° 3916 ou la liste des comptes sur papier libre
ich habs auch noch nie gemacht
Grüße
-
Ja klar, kenne ich.
Machs aber trotzdem nicht.
Habe auch noch nie gehört dass das jemand gemacht hat.
Außerdem wäre es nicht Strafbar weil der fr. Staat keine Nachteile hat.
Außer man bekommt viel Zinsen.
-
Hallo zusammen,
Die Angabe ausländischer Bankkonten bei der französischen Steuererklärung ist seit mehreren Jahren vorgeschrieben!!! Das ist auch sehr empfehlenswert, da die französischen Steuerbehörden durch den automatischen Datenaustausch auch an entsprechende Informationen gelangen. Die Strafe beträgt bei Konten aus Ländern, die am automatischen Datenaustausch teilnehmen, 1500 Euro pro nicht deklariertem Konto.
Infos z. B. hier:
http://www.cbanque.com/actu/62644/n26-anytime-orange-cash-quels-comptes-a-etranger-faut-il-declarer
Viele Grüße,
Der Kembser
P.S.: Außerdem geht der französische Fiskus im Fall der Entdeckung automatisch davon aus, dass Guthaben auf nicht deklarierten Konten zu versteuerendes Einkommen sind. Dieses Guthaben kann mit einem Sondersteuersatz von 60% (!) besteuert werden - zusätzlich zur Strafzahlung!
Siehe hier: http://www.lemonde.fr/evasion-fiscale/article/2012/12/07/ne-pas-declarer-un-compte-bancaire-a-l-etranger
-
Ich muss kembser da recht geben. Mir hat die nette Dame damals gleich gesagt, bei nicht Meldung kann gerne eine Strafe von bis 10.000€ auf dem Tisch liegen... und mal ehrlich, wenn man nichts zu verbergen hat, kann man das ruhig angeben...
-
Ich kann mich den Ausführungen der Vorposter anschließen. Ich würde unbedingt jedes Konto angeben. Eine weitere Frage: Muss man jedes Jahr alle Konten neu angegeben oder reicht es, wenn man diese einmalig angegeben hat?
-
Habe meinen Steuerexperten gefragt.
Die Franzosen haben eh alle Informationen über unsere europäischen Konten.
Was man damit vermeiden will, ist das jemand irgendwo im Nirvana (Monaco z.B.) Konten hat die von den fr. Behörden nicht erfasst werden können.
-
Ich kann mich den Ausführungen der Vorposter anschließen. Ich würde unbedingt jedes Konto angeben. Eine weitere Frage: Muss man jedes Jahr alle Konten neu angegeben oder reicht es, wenn man diese einmalig angegeben hat?
Bei der Steuererklärung im Internet war es in den letzten Jahren so, dass die Daten vom Vorjahr übernommen wurden. Dieses Jahr klappte das allerdings nicht, ich musste alles neu eingeben. :-\
-
Ich meinte nicht die Daten vom Vorjahr,
sondern die Daten/Informationen über andere Wege z.B. die Banken.
-
Also ich habe auf Empfehlung meines Steuerberaters jedes Jahr immer alle Konten angebeben. Mein Steuerberater hat mir auch von Fällen berichtet, wo die Nichtangabe geahndet wurde. Die von Kembser oben genannte Strafe bezieht sich dabei auf jedes nicht angebene Konto und Jahr. Da sind schnell mal ein paar Tausend Euro Strafe fällig.
Ich habe das jedes Jahr so gemacht (bis letztes Jahr immer auf Papier), dass ich einfach die Erklärungen kopiert und ein neues Datum eingesetzt habe. Das wurde vom Finanzamt akzeptiert. In der Onlineerklärung muss man die Konten wohl nur einmal anlegen und sind dann für die Folgejahre gespeichert.
-
Jetzt habt ihr mich aber nevoes gemacht.
Wie lange kann man Online noch was aendern in der Erklaerung? (hab kein Datum gefunden)
-
Jetzt habt ihr mich aber nevoes gemacht.
Wie lange kann man Online noch was aendern in der Erklaerung? (hab kein Datum gefunden)
Ich glaube man konnte online bis 6.6. was ändern.
-
Wir haben gestern etwas geändert..