Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, aber grundsätzlich kann man ja hier Themenbezogen weiter diskutieren.
Mir geht es hier im speziellen um das Schreiben vom BMF, welches Dieter weiter vorne hier gepostet hat.
Ich zahle schon seit jeher Umsatzsteuer für meinen Firmenwagen in Deutschland, obwohl diese ja gemäß vorgenanntem Schreiben ja eigentlich in Frankreich zu entrichten ist.
Hat hier irgendjemand einen Plan, ob in Frankreich überhaupt Umsatzsteuer für den Firmenwagen zu entrichten sind?
Bei mir läppert sich der Betrag seit 06/13 inzwischen schon auf fast 6.000 € und ich will versuchen mir das Geld von meinem Arbeitgeber zurückzuholen.