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Autor Thema: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen  (Gelesen 20192 mal)

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Offline Sabine

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #15 am: 08. Oktober 2015, 09:45:35 »
Hallo,

Sind Sie sicher daß man die 0,03% x KM x Listenpreis in Fr. nicht versteuern braucht ?

Einfach nur die 12% von dem Bruttolisten Preis angeben für 1 Jahr ?


Mhh der Finanzamt in Fr. weiss aber ganz genau was wir an Brutto Gehalt haben. und da ist doch Gehalt + 1% + 0,03% dabei oder ?!



Zweimal ja.

Ich bekomme auch immer einen Auszug für die Steuer, wo der Gesamtbruttobetrag inkl. Auto drin steht, aber unten ist separat ausgewiesen, wie viel das Auto davon abmacht.

Als rechnen:
  Gesamtbrutto
- Autokosten deutsche Rechnungsweise lt. Abrechnung
+ Autokosten französische Rechnungsweise
= zu versteuerndes Einkommen.

Mache ich und meine Kollegen seit Jahren und gab nie Probleme

Gruß
Sabine

Offline Waylon57

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2018, 14:48:00 »
Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, aber grundsätzlich kann man ja hier Themenbezogen weiter diskutieren.

Mir geht es hier im speziellen um das Schreiben vom BMF, welches Dieter weiter vorne hier gepostet hat.

Ich zahle schon seit jeher Umsatzsteuer für meinen Firmenwagen in Deutschland, obwohl diese ja gemäß vorgenanntem Schreiben ja eigentlich in Frankreich zu entrichten ist.

Hat hier irgendjemand einen Plan, ob in Frankreich überhaupt Umsatzsteuer für den Firmenwagen zu entrichten sind?

Bei mir läppert sich der Betrag seit 06/13 inzwischen schon auf fast 6.000 € und ich will versuchen mir das Geld von meinem Arbeitgeber zurückzuholen.   

Offline Precalff

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #17 am: 04. Dezember 2018, 15:04:04 »
Bist du sicher?