Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Nexo am 06. Juni 2013, 16:18:42

Titel: Aushilfe in Deutschland, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Nexo am 06. Juni 2013, 16:18:42
Hallo liebe Leute,

Da ich momentan wegen meiner Abiphase, sprich keine Schule  :D, den ganzen Tag nichts zu tun habe und schon mal ein wenig Geld für die Zukunft verdienen will, möchte ich gerne einen Aushilfsjob in Deutschland annehmen. Nun stellen sich mir einige Fragen, da ich mich mit dem Gebiet kaum auskenne und sonst auch keinen kenne der mir weiterhelfen könnte.

1. Da ich theoretisch als Grenzgänger gelte, müsste ich meine Steuern in Frankreich bezahlen. Nur hat Frankreich sowas wie 450€-Jobs? Wo müsste ich mich anmelden und wie viel Steuern müsste ich bezahlen?

2. Muss ich irgendetwas mit meinem Arbeitgeber klären, bevor ich anfangen darf zu arbeiten?

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Problemen weiterhelfen :)

Liebe Grüße
Nexo
Titel: Re: Aushilfe in Deutschland, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Eric am 06. Juni 2013, 16:56:36
Da Frankreich die 450Euroregel nicht kennt , musst du in Frankreich eine Steuererklärung machen und brauchst auch die sogenannte Grenzgängerbescheinigung .
Titel: Re: Aushilfe in Deutschland, wohnen in Frankreich
Beitrag von: olika am 19. Juni 2013, 14:41:31
Hallo,

habe ein ähnliche Frage gerade an das Finanzamt in Ettlingen gestellt. Da geht es darum, dass meine Freundin hier in Frankreich mit mir wohnt, in Deutschland Vollzeit arbeitet und noch einen Minijob (450 euro-job) in Deutschland hat.

Für den 450 euro Job ist die Minijobzentrale (in Deutschland) zuständig, laut Finanzamt in Deutschland braucht man keine Grenzgängerbescheinigung für den Minijob. Versteuern mußt du den, klar, in Frankreich.