Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Nadine am 13. Februar 2010, 10:29:00
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Guten Tag, liebe Gemeinde!
Wäre echt toll, wenn Ihr mir folgende Frage beantworten könntet: :winkerwinker:
Wo muss bzw. kann ich Kosten, die durch das eigene Studium anfallen in der Steuererklärung geltend machen?
Mein Fall sieht folgendermaßen aus. Ich habe mich letztes Jahr entschlossen, an die Uni SB zurückzukehren und dort Jura zu studieren. Was ganz anderes als mein bisheriges Lehrerdasein:-)) Jetzt steht die Steuererklärung meines Mannes an und ich weiß nicht, wo ich und ob ich überhaupt die Kosten des eigenen Studiums zur Minderung der Steuerlast darin angeben kann.
Freue mich über jede Antwort.. vielleicht gibts hier jemand, der sich selbst in Ausbildung befindet?
LG Nadine :doppeld:
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Ich vermute mal: Wenn du kein Einkommen hast kannst du auch nichts steuermindernd angeben.
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ich dachte, es gäbe die Möglichkeit, meine Ausgaben bei der gemeinsamen Steuererklärung geltend zu machen. Es geht da doch auch ums Gesamt- bzw. Haushaltseinkommen.
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Hallo Nadine,
deine Frage ist nach meinem Eindruck zu speziell, um hier im Forum wirklich qualifizierte Antworten zu erhalten. Könnte natürlich passieren, wäre aber großer Zufall.
Am besten Du wendest Dich an Deinen Bankberater, die helfen in solchen Fragen gerne und unkompliziert. Wenn Du das nicht kannst oder möchtest, oder selbst der Bankberater nicht weiterhelfen kann, dann nützt es nichts: dann kannst du nur noch zu einem Expert Comptable.
LG und viel Erfolg!
Ricky
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Hallo,
stehe vor einem ähnlichen Problem. Will wieder ein Fernstudium beginnen und da entstehen natürlich Kosten. Diese Kosten möchte ich natürlich steuerlich geltend machen.
Mit meinem Bankberater habe ich schon gesprochen. Der konnte mir nicht helfen und hat mir vorgeschlagen, mich an das für mich zuständige Finanzamt zu wenden. Vorteil dieser Vorgehensweise soll sein, dass die Aussage die man dort erhält dann verbindlich sein soll, d.h. man kann sich später darauf berufen.
Melde mich mal wieder, wenn ich vom FA zurück bin.
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Hallo zusammen :winkerwinker:,
vor dem oben beschriebenen Probleme stehe ich ebenfalls.
Folgender Fall:
- Ich arbeite in Deutschland
- lebe in Frankreich
- studiere per Fernstudium in Deutschland
Ist es möglich die Kosten in Frankreich steuerlich geltend zu machen? :anixwissen:
Gruß
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Hallo Zusammen,
also ich habe es 2010 versucht, Schulkosten für eine Fortbildung zum Rettungsassistent , incl. Fahrt - und Hotelkosten geltent zu machen und diese wurden trotz bescheinigung vom deutschen Bildungsministerium NICHT anerkannt !!
die Steruerklärung hat mir ein Mitglied vom Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle (C.D.T.F.M.) gemacht, er hat alle Angaben bei den Frais reels angegeben und in der Spalte für doppelte Haushaltsführung angekreuzt... Weiß grad nicht mehr wo genau das im Formular steht !!
Das waren locker mal ca. 2000 Euro die mir entgangen sind ... :mad:
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Wir hatten unsere Steuererklärung früher immer über den netten Bankberater machen lassen. Dieser sagte uns, dass ein Fernstudium nicht absetzbar sei.
2 Jahre später waren wir bei einem richtigen Steuerberater, dort konnten wir das Fernstudium angeben und es wurde voll vom CDI anerkannt. Das Ganze ist allerdings schon einige Jahre her, es kann sein, dass es heute anders ist.
Vielleicht sind ein paar Euro für einen Steuerberater bei einer entsprechenden Absetzbarkeit der Studienkosten (incl. Fahrweg zu Prüfungen, Seminaren etc) ganz gut investiert...