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Autor Thema: Arbeitsstelle in Deutschland insolvent. Wie bekomme ich die Steuer zurück ?  (Gelesen 4006 mal)

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Offline Flo1385

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Hallo Leute,

habe mich gerade registiert. Ich bräuchte bitte eure Hilfe:

Ich wohne seit July 2008 in Frankreich. Arbeitsstelle Saarbrücken. Die Firma hat insolvenz angemeldet.
Mein Insolvenzgeld habe ich vom deutschen Arbeitsamt erhalten, mit abzug der dt. Steuern. Wisst ihr wie und wo ich diesen Betrag zurückerstattet bekomme ?

Danke im voraus für eure Hilfe


_Markus_

  • Gast

mit abzug der dt. Steuern. 

Danke im voraus für eure Hilfe


Hallo Flo1385,

welchen Betrag willst du zurückerstattet bekommen?
Bekommst von deinem alten Arbeitgeber die Entgeltabrechnung 2008 für das Finanzamt in F und dort müsste dieses vermerkt sein.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2009, 13:16:02 von _Markus_ »

Offline suesssef

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Hallo,

interessant. Dazu hab ich ne ähliche Thematik.
Ich muss ab März kurzarbeiten und enthalte das KUG (Kurtzarbeitergeld) aus deutschland.
Das Kug, ist aber bereits abzüglich der deutschen Steuern.
Und nun zu meiner Frage...
Wie wird dies in der französischen Steuererklärung berücksichtigt??


Gruß
suesssef

Offline khmer

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Für das KUG weiß ich es nicht genau, für die Insolvenz aber aus eigener Erfahrung sehr genau:

Die Berechnungsvorschrift sagt, es wird ein % vom Nettoeinkommen gezahlt. Dieses wird fiktiv ermittelt, indem ein Netto nach dt Steuer berechnet wird. Davon wird das Insolvenzgeld berechnet. Ob dieses selbst dann in D nochmal steuerpflichtig wär, weiß ich nicht. In F aber in jedem Fall, alle Einkünfte sind steuerpflichtig.

Bei mir bescheinigte der AG das Insolvenzgeld, das ja auch nicht von ihm geleistet wird, nicht in den Jahressummen auf der Gehaltsabrechnung Dezember, sondern separat, weshalb ich es damals vergaß....

Diese Berechnungsweise in D ist reine Politik, sprich Augenwischerei und schafft dadurch nur Mißverständnisse.
Aber es ist doch viel besser, zu sagen: Wir zahlen Dir 90% (fiktiv, nur Bsp) von Deinem Netto, als klar und unmißverständlich, es gibt nur 63% vom Brutto.

Bei Krankengeld ists genauso, deshalb würde mich wundern, wenn es auf KUG nicht auch zuträfe.