Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Arbeitsplatzwechsel  (Gelesen 6694 mal)

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Offline Uwe

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Arbeitsplatzwechsel
« am: 13. Februar 2007, 20:24:38 »
Hallo Leute,

bei mir steht evtl. ein Arbeitsplatzwechsel an. Hierzu folgende Frage an euch.

Der Firmensitz der Firma selbst ist in Düsseldorf aber die Niedelassung bei der ich dann wäre ist in Karlsruhe.

Wie stehts mit dem Grenzgängerstatus??

Hat einer von euch schon Erfahrung oder besser konkretes Wissen.

Gruß
Uwe

Offline Marco

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #1 am: 14. Februar 2007, 00:09:15 »
hi deutzose,

soweit mir bekannt ist, gilt der arbeitsort, welcher bei dir karlsruhe wäre. strittig könnte es werden, wenn dieser standort rechtlich nicht existierte. ist die niederlassung eine eigene firmierung oder zumindest eine offizielle niederlassung und steht in deinem arbeitsvertrag als einsatzort?

grüße,
marco

Jess

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #2 am: 14. Februar 2007, 23:09:43 »
aber halt mal  ich denk das es ehr sorum ist mit welchem du einen vertrag hast, ich hab z b einen vertrag mit einem grossen unternehmen , aber ich laufe auf das werk in rastatt dürfte aber auch nach bremen und so ausgeliehen werden..


also mach dich mal lieber bei der tresorie oder dem finanzamt schlau.

Offline Uwe

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #3 am: 15. Februar 2007, 08:40:00 »
Hm,

macht Sinn, ich denke auch das es auf die Rechtsform ankommt. Die Stelle ist steuerlich sowieso zu hinterfragen, da es sich hierbei um eine Servicetätigkeit handelt, bei der ich ich mitunter auch mal in die Schweiz, Ungarn England aber auch nach Frankreich muß.

Am Dienstag sind die ersten Gespräche, bin mal gespannt.
Im Prinzip ist es egal wies steuerlich aussieht.
Es kommt auf die Gage an .   :D :D :D :D

Salut
Uwe

Offline Marco

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #4 am: 15. Februar 2007, 09:29:09 »
Zitat von: Jess
aber halt mal  ich denk das es ehr sorum ist mit welchem du einen vertrag hast, ich hab z b einen vertrag mit einem grossen unternehmen , aber ich laufe auf das werk in rastatt dürfte aber auch nach bremen und so ausgeliehen werden..
allerdings wäre die zeit des ausleihens ausserhalb der grenzgängerzone "steuerschädlich" und wenn man im jahr auf über 45 steuerschädliche tage kommst zahlst man seine steuern wieder im land des arbeitgebers.

viele grüße,
marco

Offline khmer

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #5 am: 17. Februar 2007, 20:21:24 »
Bei mir war das nicht so eng. War 10 Jahre in SB bei Siemens und hab überregional in D gearbeitet. AFAIK spielt die Rechtsform überhaupt keine Rolle, wichtig ist, daß im Arbeitsvertrag Dein Arbeitsort steht, von dem Du i.d.R. Deinen Job machst und gut is.

Von mir hat nie irgend jemand einen Nachweis über den Umfang meiner Außendiensttätigkeit gefordert. Und selbst wenn, wer will Dir denn nachweisen, daß Du an mehr als 45 Tagen auswärts übernachtet hast? Belege darüber NICHT vorzulegen ist doch einfacher als umgekehrt, wenn Belege gefordert würden, um die Du verlegen bist. Betriebsprüfungen sind aber Gelegenheiten, bei denen Du auffallen kannst, wenn Deine Gehalts- und Reisekostenabrechnung in der Filiale in der Grenzgängerzone gemacht wird. Dort kennen sich die Prüfer aus und schauen ev auf so was. Bei mir wurden alle Abrechnungen in Mannheim gemacht, die dortigen Prüfer haben wohl von Grenzgängern wenig Ahnung.

Allgemein: Die tägliche Rückkehr ist auschlaggebend, Dienstreisen außerhalb der Grenzgängerzone bei täglicher Rückkehr völlig unschädlich. Die 45 Tage Regelung zielt auf Leiharbeiter und Leute, die auf Montage außerhalb der Zone gehen. Da wird hingeguckt.

Ich würd vorher bei Behörden nicht allzuviel rumfragen, keine schlafenden Hunde wecken!

khmer

Offline l'Alsacien

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #6 am: 20. März 2007, 00:23:09 »
Zitat von: Deutzose
Hallo Leute,

bei mir steht evtl. ein Arbeitsplatzwechsel an. Hierzu folgende Frage an euch.

Der Firmensitz der Firma selbst ist in Düsseldorf aber die Niedelassung bei der ich dann wäre ist in Karlsruhe.

Wie stehts mit dem Grenzgängerstatus??

Hat einer von euch schon Erfahrung oder besser konkretes Wissen.

Gruß
Uwe
Grenzgängerstatus ist kein Problem, wenn Du Dein Büro in Karlsruhe hast.

Offline Bademeister

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Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #7 am: 20. März 2007, 11:27:10 »
Bei mir war/ist es so, dass mein Arbeitgeber seinen Haupsitz in Stuttgart hat und die Niederlassung in Ettlingen bei Karlsruhe ist. KEIN PROBLEM....