Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: lana am 22. Juni 2008, 18:57:52

Titel: Arbeitslos in Frankreich melden?
Beitrag von: lana am 22. Juni 2008, 18:57:52

Hi an Alle!

Arbeite in Deutschland im öffentlichen Dienst, (befristeter Vertrag). Meine Steuern zahle ich daher in Deutschland.
Wenn ich nun arbeitslos werden sollte, muss ich mich auf dem deutschen Arbeitsamt arbeitslos melden und eine Arbeitsbescheinigung
E 105? verlangen für das französische Amt. ASEDIC und Anpe.
Gilt für mich eine Sonderregelung, da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin/war? Oder tritt das Wohnortprinzip nach wie vor in Kraft?
Habe mehrfach hier gelesen, dass einige das Arbeitslosengeld aus Deutschland erhalten haben und auch dort arbeitssuchend gemeldet wurden.
Ich möchte mich jedoch in F arbeitssuchend melden und auch dort mein Arbeitslosengeld erhalten. Was muss ich hierfür beachten?
Ist es eigentlich egal, ob ich mich dann in Baden-Würrtemberg oder in Rheinland-Pfalz auf dem Arbeitsamt arbeitslos melde oder muss ich das dort tun, wo meine letzte Beschäftigung war?

LG Lana






Titel: Re: Arbeitslos in Frankreich melden?
Beitrag von: saschah am 24. Juni 2008, 10:55:24
Hallo Lana,

soweit ich weiss ist so, dass regulär die französischen behörden zuständig sind. in ausnahmefällen kannst du auch alles in d-land abwickeln. heisst dann atypischer grenzgänger.

wenn ich mich richtig erinnere hab ich hier im forum darüber gelesen.

die meldung bei den franz. behörden kannst du bequem über das internet machen. die laden dich dann zu einen termin ein.

viel erfolg, sascha