Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: DIva am 08. Dezember 2007, 12:17:11

Titel: Arbeitgeber SLS - Einsatzort Leipzig
Beitrag von: DIva am 08. Dezember 2007, 12:17:11
Hallo im Januar oder Februar muß mein Freund vermutlich vom Arbeitgeber aus der in SLS ist nach Leipzig arbeiten gehen dies aber auch nur für 2-3 Monate. Nun wollte ich mal fragen ob einer von euch weiß wie das dann mit den Steuern ausschaut.
 Der eine sagt es ändere sich nichts da er ja seine Anstellung in SLS hat und der andere sagt dann würde er nach Deutschen Steuern berechnet werden. Kann mir da einer weiter helfen??
Titel: Re: Arbeitgeber SLS - Einsatzort Leipzig
Beitrag von: grenzgängerin am 08. Dezember 2007, 12:35:00
Hallo DIva,
in der Regelung heißt es, dass die Grenzgängereigenschaft verloren geht wenn:
der An .....in einem Jahr höchstens an45 ArbeitsTAGEN! nicht zum Wohnsitz zurückkehrt....
oder falls der AN nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist - die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20 % der ges. Werktage bzw. Arbeitstage ...nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betragen.
Hierbei zählen Krankheits- oder Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr.

Also ist rechnen angesagt und event. ein Gespräch mit dem Chef ob oder wie diese Beschäftigung angepasst werden kann.
Mein Text ist übrigens aus dem Heft der Arbeitskammer des Saarlandes (kann dort angefordert werden oder es liegt in den Betrieben aus): Ratgeber für Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich.
schönes Wochenende wünscht
die grenzgängerin