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Autor Thema: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!  (Gelesen 7673 mal)

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Offline djib84

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Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« am: 30. Oktober 2011, 10:52:51 »
Hallo Grenzgänger,
habe mich heute hier angemeldet um mehr ums Thema Lohnsteuer usw. zu erfahren.
Folgende Situation: Wohne mit meiner Freundin in Kehl(D), sie arbeitet aber seit Dez.2010 in Strassbourg(F).
Die jährlich zu zahlende Lohnsteuer fällt somit ab sofort in F weg.
Abgaben wie Renten,- Krankenversicherung bleiben ja weiterhin bestehen.

Allerdings haben wir auf Nachfrage beim dt. Finanzamt einen kleinen Schock bekommen wie hoch die dt. Lohnsteuern
im Vergleich zu den franz. sind!
Meine Fragen wären zum einen ob es ratsam ist hier eine Steuerberater in Anspruch zu nehmen da die denk ich mal besser wissen
was man z.b. absetzen kann usw.
Ist es wirklich richtig das das Einkommen in F voll gleichgesetzt wird dem deutschen in Sachen Lohnsteuer?
Gibt es da ein paar Kniffe(natürlich legale) um die Abgaben zu minimieren bzw. am ende des Jahres zurück zu bekommen?

Wir ihr seht bin ich was das Thema Steuern angeht ein absoluter Laie. Im voraus schonmal vielen Dank für eure Unterstützung.
P.S. Beim dt. Amt haben wir bereits das Formular "S2-240" abgeholt, bevor ich es wieder ausgefüllt zurückgebe wäre klasse ob ihr wisst ob man da auch was zu seinem Nachteil ausfüllen kann..?!..

Wie gesagt vielen Dank, Grüße  :doppeld:


banjo

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Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2011, 11:02:58 »
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F besagt, dass man (bis auf einige wenige Ausnahmen) seinen Lohn dort versteuert, wo man wohnt. Die dt. Lohnsteuer ist - wie Du bereits gemerkt hast - um ein Vielfaches höher als die französische. Das ist einer der Hauptgründe, warum so viele Deutsche in Frankreich wohnen.
Die einfachste Lösung wäre: Deinen Freundin und Du ziehen nach Frankreich.
Wenn Ihr das ich wollt/könnt, könnt Ihr in D wesentlich mehr von der Steuer absetzen, als man das in F kennt. Dinge wir Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen, Teilbeträge zur privaten Krankenversicherung, Pflegeversichung u.v.m.), Fahrtkosten, Weiterbildungsmaßnahmen (Kurse, Bücher) und viele weitere Dinge.
Genauers sagt Euch ein Steuerberater - ich denke, das macht Sinn. Helfen tun auch der "Lohnsteuerhilfeverein" (http://www.lohi-bw.de/cms/front_content.php?idart=94) oder die PAMINA (http://www.infobest.eu/de/infobest-kehl--strasbourg-de/)

Offline pifolog

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Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2011, 12:48:25 »
Hallo djib84,

deine Freundin muss Ihr Gehalt nicht unbedingt in Deutschland versteuern.

Im Normalfall versteuert man gemäß dem bilateralen deutsch-französischen Steuerabkommen in dem Land, in dem man arbeitet. Das wäre für sie also F.
Was hier im Forum ständig behandelt wird, ist eigentlich ein Sonderfall. Nämlich der Grenzgänger, der versteuert im Wohnland. Will die Freundin ganz legal und ohne Tricks in F versteuern, reicht es völlig aus, die Kriterien für Grenzgänger nicht zu erfüllen.
Die Kriterien kannst du hier nachlesen.

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F
Weil alle 4 Kriterien zum Grenzgängerstatus erfüllt sein müssen, genügt es lediglich 1 Kriterium nicht zu erfüllen um in F zu versteuern. Da bietet sich am ehesten die 45-Tage-Regelung bei der Übernachtung an, einfach öfter in F übernachten, bei Freundin, evtl. Campingplatz, Ferienhäuschen, oder in D außerhalb der Grenzregion.
Und dann Hände weg vom Formular S2-240, das nur für Grenzgänger ist.

Grüße


Nachtrag zur Klarstellung:
Es geht hier nur um die steuerliche Behandlung von Lohn/Gehalt. Die allgemeine Steuerpflicht im Wohnland besteht natürlich weiterhin.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2011, 15:43:50 von pifolog »

Offline djib84

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Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« Antwort #3 am: 04. November 2011, 18:23:25 »
Hallo pifolog,

sorry erstmal für die späte Antwort.
Das hört sich interessant an und klingt logisch! Die Frage wäre nur wie das weitere Vorgehen ist?
Müssen wir uns dann mit der franz. Behörde in Verbindung setzen und sagen das Sie über 45 Tage im Jahr in F ist??
Weil die Aussage der Behörden in F war das sie ab sofort nicht mehr in F steuerpflichtig ist.

Wird das kontrolliert vom deutschen Finanzamt? Stichproben usw.?
Gibt es irgendeine Beweispflicht z.B. die Adresse der Freundin oder ähnliches?
Was meinst du mit allg. Steuerpflicht bleibt erhalten? Mwst., GEZ und andre Abgaben, wenn ja - das versteht sich von selbst!

Vielen Dank für die info....hat mir sehr weitergeholfen!

Grüße u. ein schönes Wochenende!

Offline pifolog

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Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« Antwort #4 am: 06. November 2011, 18:44:50 »
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass das Problem (versteuern in D) erst mit dem Umzug der Freundin nach Kehl entstanden ist.
Mit entsprechend starken Nerven erklärt sie einfach weiterhin ihr Gehalt in F. Wenn keine weiteren in D steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind, macht sie in D keine Erklärung und wartet eine eventuelle Reaktion der deutschen Steuerbehörden ab.
Bei Rückfragen hat sie allerdings hieb- und stichfeste Nachweise parat.

Alternative ist natürlich Konsultation eines D-Steuerberaters, der sich mit Grenzgängern auskennt,
oder Gespräch mit INFOBEST http://www.infobest.eu/de/infobest-kehlstrasbourg/
oder EURES http://www.eures-t-oberrhein.eu/empfang.html

Ich persönlich würde versuchen das F-Finanzamt mit ins Boot zu bekommen, denn schließlich geht es um deren Steuern. Auch ist mit ihnen in der Regel erheblich besser zu reden als mit dem D-Fiskus. Sie können bestimmt angeben, was für Nachweise problemlos akzeptiert werden. Die bisherige Auskunft des F-Finanzamtes (zu versteuern in D) würde mich da nicht abschrecken. Die hatten wohl den 08/15-Fall  -wohnen in Kehl, arbeiten in Straßburg-  vor Augen.

Grüße

Offline TGV

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Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« Antwort #5 am: 07. November 2011, 11:37:32 »
Hallo djib84,


wir sind in einer ähnlichen Situation, ich arbeite in DE, meine Frau in F, und wir wohnen in Kehl. Nach dem was ich in Deinem Beitrag lese dürfte es schwierig sein, wirklich wasserdicht zu verargumentieren, warum Deine Freundin weiterhin in F ihr Einkommen versteuern sollte - sie ist, soweit ich sehe, wirklich der Modellfall des Grenzgängers, und der zahlt nunmal im Wohnland. Wie meine Frau eben auch ;-)

Wenn Du magst, melde Dich mal per Mail bei uns, wir sind was diese Dinge angeht mitttlerweile um einige Erfahrungen reicher, die wir gerne auch direkt weitergeben.

Viele Grüße