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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Thorsten01 am 16. Mai 2011, 16:04:01

Titel: Arbeiten in Frankreich, Familie in Deutschland
Beitrag von: Thorsten01 am 16. Mai 2011, 16:04:01
Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Fragen zur Besteuerung im Falle unserer Familiensituation:

Ich arbeite in Frankreich, meine Familie lebt in Deutschland. Mein Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen wir zu 100% aus Frankreich. In Deutschland haben wir noch Einkommen aus Vermietung.

Ich habe aus bestehenden Forenbeiträgen gelernt, dass ich mein Erwerbseinkommen, das zunächst in Frankreich versteuert wird, in Deutschland unter Abzug des französischen Steueranteils auch versteuern muss.

Meine Fragen sind nun:
kann ich die wöchentliche Heimfahrt nach Deutschland zur Familie ansetzen (ca. 600 km die einfache Fahrt)?
kann ich die Aufwendungen für die Unterkunft in Frankreich als doppelte Haushaltsführung ansetzen?
muss ich die deutschen Mieteinkünfte auch in Frankreich irgendwo angeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Gruß aus Dijon,
Thorsten
Titel: Re: Arbeiten in Frankreich, Familie in Deutschland
Beitrag von: Dieter12 am 16. Mai 2011, 19:08:08
Hi Thorsten,

In Frankreich gibst du deine Mieteinnahmen zusammen mit deinem Erwerbstätigkeitseinkommen an und weiter unten trägst du die Mieteinnahmen als bereits in Deutschland versteuert ein. Das bewirkt, dass du nicht zweimal Steuern darauf bezahlst, was im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Allerdings treibt das den Steuersatz, der auf dein Erwerbstätigkeitseinkommen angewendet wird in die Höhe.
Für die deutsche Steuer müsste dich jemand anderes beraten, aber ich vermute, dass es ähnlich ist (Versteuern der Miete mit höherem Steuersatz). Eine doppelte Haushaltsführung und wöchentliche Rückfahrten dürften in jedem Falle drin sein.

Gruß, Dieter 
Titel: Re: Arbeiten in Frankreich, Familie in Deutschland
Beitrag von: Thorsten01 am 17. Mai 2011, 15:56:04
Danke, Dieter.