Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuern als Beamtin  (Gelesen 8311 mal)

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Offline mondscheinengel

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Steuern als Beamtin
« am: 01. November 2012, 17:41:40 »
Huhu und guten Abend :-)

Ich habe mal eine Frage:

Mein Mann und ich wohnen beide in F und arbeiten in D.
Mein Mann wird in F versteuert und ich bin jetzt mit dem Studium fertig und werde in D arbeiten - in einem Beamtenverhältnis.

Wie muss ich dann meine Steuern entrichten?
Ich habe schon gelesen, dass ich

- ohne Kind in Steuerklasse I
- mit Kind in Steuerklasse II

in D versteuert werde. Und dann auch bei der Steuerklärung meinen Verdienst in F angeben muss (was aber wieder abgezogen wird)

Ist das richtig so?

Hat da jemand Erfahrung?

Und wie ist das mit dem "Progressionsvorbehalt" zu verstehen?

GLG und Danke

Jen

banjo

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #1 am: 01. November 2012, 18:57:25 »
Nun, Du hast Dir Deine Fragen alles selbst schon beantwortet.
Du versteuerst in D, da Beamtin (siehe DBA)
Dein Mann im Wohnsitzland (siehe DBA)
Zudem musst Du bzw. Ihr Euer 'Welteinkommen' im Land des Wohnsitzes angeben. Daraus wird der Progressionsvorbehalt bestimmt, der Frankreich zufällt.
Damit Du mit Deinen Einkommen nicht (temporär) doppelt besteuert wirst, musst Du Deinen dt. Steuerbescheid in F mit einreichen. Dummerweise hast Du den idR noch nicht, wenn Du die Erklärung in F abgeben musst.
Eine Möglichkeit ist, das dann nachzuerklären.
Wundere Dich nicht:
- die Steuerschuld aus Progressionsvorbehalt kann einiges ausmachen
- es sieht zunächst auf dem franz. Beschreid so aus, als würden sie das bereits in D versteuerte Einkommen in F nochmals voll versteuern. Etwas weiter unten im Bescheid bekommst Du aber eine Gutschrift, die meist etwas höher ist als der Betrag, der bei Vollversteuerung anfallen würde

Offline mondscheinengel

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #2 am: 01. November 2012, 19:26:50 »
danke für die Antwort!  :doppeld:

Was bedeutet dass, dass die "Steuerschuld auf Progressionsvorbehalt einiges ausmachen kann?" Zahlen wir dann mehr?
Ich verstehe das mit dieser Progession sowieso nicht so ganz...
LG und DANKE

banjo

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #3 am: 01. November 2012, 19:45:16 »
Also Beispiel zum Progressionsvorbehalt:
Dein Mann verdient 50T€, Du 40T€. Auf die 40T€ hast Du bereits Steuern in D bezahlt.
In F gibst Du die 90T€ an, daraus ergibt sich der Steuersatz, sagen wir 15%. Diese 15% werden nun auf das tatsächlich in F zu versteuenrde Einkommen (50T€) angewendet, d.h. Ihr zahlt 7500€ in F.
Der Progressionsvorbehalt wird also dazu verwendet, die Progression gemäß dem Motto "wer mehr hat, soll auch mehr zahlen" zur Ermittelung des Steuersatzes herangezogen, der dann auf das tats. zu versteuernde Einkommen angewandt wird.
Und nun kann es passieren, dass Du dadurch in eine höhere Steuerklasse kommst. Wenn es z.Bsp. bis 75T€ Welteinkommen nur 13% Steuern wären, die auf die 50T€ angewandt worden wären, dass sind es jetzt 15%, also 1000€ Steuern mehr für Dich und Deinen Mann, vielleicht bald werdenden Vater ;-)
Denke dran, Euer Welteinkommen besteht aus Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, .. aus Selbständigkeit, ... Zinsen und Dividenden, Mieteinahmen etc.

Offline kembser

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #4 am: 02. November 2012, 07:18:56 »
Hallo,

das französische Finanzamt rechnet eher so: Nehmen wir Banjos Beispiel. Ihr verdient zusammen 90T€. Das Finanzamt berechnet daraus eine Einkommensteuer von, sagen wir mal 10T€, die ihr gemeinsam bezahlen müsstet.

Nun verdienst du jedoch 4/9 des Gesamteinkommens, die bereits in D versteuert wurden. Also müsst ihr von den 10T€ auch nur ca. 5/9 bezahlen.

Übrigens: Auch mit Kind wirst du Steuerklasse 1 haben...

Viele Grüße
der Kembser

banjo

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #5 am: 02. November 2012, 09:27:26 »
Das FA rechnet ähnlich.
Wenn es genau so rechnen würde, würde der "Crédit d'impôt sur rev. éntrangers" genau den 4/9 enstprechen, was er aber real nicht tut.

Offline unhabitue

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #6 am: 04. November 2012, 11:23:58 »
gutentag
hatte auch hier eine Frage gestellt ueber Steuer der Franzosen die Renten ziehen in Deutschland
anschliessend habe ich mich bei der FIP direction générale des impots informiert ueber
der "credit d'impots" die daraus etstehen kann
es ist ziemlich einfach wie die ganze Berechnug in Frankreich
als erstens muessen 2 Steuererkalerungen gemacht werden
1 alle einkommen des Ehepaares in frankreich und deutschland
auf der Steuererkalerung in frankreich(revenu mondial ergibt ein impot mondial)
uebersetzt ich mal mit welteinkommen und weltsteuer
2 nur die deutschen einkommen auf der deutsche erkalerung in
deutschland ergibt die auslandseinkommen(revenu etranger) und auslandssteuer
aus diesen fakten errechnet sich der credit d'impots in Frankreich der dann
an den franzoesische steuer abgezogen werden kann um nicht eine "double imposition"
unterlegen sein
die formel:
credit d'impots =impots mondial x (revenu net etranger/revenu brut global)
ein beispiel:
10000€ franzoesische einkommen
20000€ deutsche einkommen
welt einkommen 30000€
je nach familiestand gibt das eine weltsteuer von 3164€ (in  frankreich)
credit d'impots = 3164 x (20000 / 30000) = 2409€
im klartext wird die steuer dann 1205 € betragen in Frankreich (3164 - 2409 = 1205€)
daher ergehen zwei feststellungen
einmal ist es dem franzoesischen steueramt egal wieviel steuer sie zahlen in Deutschland
zweites wenn sie in Frankreich keine Steuerzahlen koennen sie kein credit d'impot haben
sollet fragen offen sein bin ich gerne bereit
entschuldigen sie mein deutsch seit 10 jahre schon zu hause bin es nicht mehr son courant gawoenht zu sprechen
schoenen sonntag an alle


Offline mondscheinengel

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #7 am: 29. November 2012, 18:16:08 »
Hallo ihr Lieben,

 :winkerwinker:

aaalso ich habe mir das jetzt mal durchgelesen gar nicht so einfach zu verstehen ;-)

D.h. wir zahlen dann in Frankreich mehr Steuern, wenn ich Beamtin bin und zusätzlich muss ich mich in Deutschland noch versteuern?

Irgendwie sind das so viele Infos, da werde ich ganz kirre...  :eijoo:
Wie kann ich denn in F die Steuer "nacherklären", da die Erklärungen in D und in F ja zu unterschiedlichen Zeiten fällig sind.

Und - muss ich als Beamtin dann in F auch einen "Grenzgängerbescheid" beim franz. Finanzamt abgeben?

Ich blick da noch nicht so ganz durch.  :anixwissen:



banjo

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #8 am: 29. November 2012, 21:54:30 »
Es ist doch nicht so komplex:
Als Beamtin kannst Du kein Grenzgänger im steuerrechtlichen Sinn sein (siehe DBA).
Ergo : Du versteuerst in D.
Darüberhinaus bist Du in Deinem Wohnsitzland steuerpflichtig zusammen mit Deinem Mann. Dein Mann macht fristgerecht seine Erklärung in F. Sobald Du Deinen Bescheid aus D hast, schickst Du den zusammen mit der franz. Steuernummer Deines Mannes ans franz. Finanzamt und dieses erstellt dann einen Änderungsbescheid, aus dem Eure Nachzahlung hervorgeht.
Wichtig ist zu erkennen, dass Dein Einkommen in F nicht ein zweites Mal versteuert wird, sondern nur zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts herabgezogen wird.
Wenn Euch das alles zu schwierig ist, dann lassts doch einen Steuerberater machen.

Offline mondscheinengel

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #9 am: 29. November 2012, 22:53:11 »
Hallo Banjo,

Lieben dank jetzt hab ich das auch verstanden :-)

Und die Nachberechnung in F erfolgt dann aus der Differenz unseres Einkommens?
Ich verdiene ja erstmal weniger als Referendarin...


banjo

  • Gast
Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #10 am: 30. November 2012, 09:24:37 »
Nein, ich versuchs nochmal:

Dein Mann hat ein zu versteuerndes Einkommen von X und zahlt darauf lt. Steuertabelle eine Steuer von X1 in F.
Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von Y und zahlst - da Du als Beamtin lt. Doppelbesteuerungseinkommen im Land des Erwerbs besteuert wirst - in D eine Steuer von Y1.
Grudsätzlich unterliegt Ihr beide aber der Steuerpflicht für Euer Welteinkommen (Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, aus unabhängiger Beschäftigug, aus Zinsen und Dividenden, aus Mieteinkünften usw.) im Land Eures Wohnsitzes, also in F. Deshalb müsst Ihr Eur gemeinsames Welteinkommen auch in F angeben, d.h. Dein bereits in D versteuertes Einkommen aus D muss nacherklärt werden.

Das franz. Finanzamt addiert dann X+Y und schaut in die Steuertabelle und errechnet sich daraus eine Gesamtsteuerlast von Z. Nun hat Dein Mann ja bereits X1 bezahlt, d.h. es wird Z-X1 errechnet, was den Nachzahlbetrag ergibt. Würde jetzt dieser Nachzahlbetrag auch erhoben, dann wäre Dein Einkommen Y aus D 2x versteuert, in beiden Ländern. Um dieses auszugleichen, wird von diesem Nachzahlbetrag ein credit d'impot (Steuerrückerstattung) errechnet, der in etwa dem Anteil der Steuerlast entspricht, der enstehen würde, wenn Du Dein Einkommen in F normal versteuert hättest. (siehe auch Posting von kembser weiter oben).

Die Krux ist, dass Ihr - wenn Du nicht gerade extrem wenig verdienst - mit den Einkommen X+Y in die Steuertabelle wesentlich schlechter reinkommt und somit eine höhere Steuerschuld errechnet wird, was in einer tatsächlich zu erbringenden Nachzahlung mündet.
Beispiel (siehe beiliegende Steuerberechnungstabelle aus 2010)
X=40T€ bei 30% Steuer -> X1 = 12T€  (30% Steuer ergeben sich aus der Tabelle ganz unten, Wenn Du N=1 udn R=40T€ setzt zu 0,30)
Y=20T€ wären bei 14% bei Versteuerung in F (siehe Tabelle mit N01 und R=20€) -> Y1 = 2,8T€
wenn jeder *einzeln* versteuern würde.
Versteuert Ihr zusammen (=Nacherklärung Deines Einkommes in F), dann wird das Einkommen zusammengelegt (=60T€) und durch 2 geteilt, d.h. in der Tabelle ist R=60T€ und N=2 -> ergibt 30T€ -> aus Tabelle ergib dies einen Steuersatz von 30% auf 60T€ = 18T€
Also eine Mehrbelastung in Höhe von 3200€ (18T€ - 12T€ - 2,8T€). Darauf ein Steuerrückzahlung in Höhe con ca. 2,8T€ (für Dein bereits in D versteuertes Einkommen) -> Eine Nachzahlung beträgt 400.- Das is der Progressionsvorbehalt.


Vielleicht wäre es wirklich am Besten, das beim ersten Mal durch einen Steuerberater machen zu lassen. Gerne kann ich Dir einen empfehlen, wenn Du willst.


Offline meNAce_d

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #11 am: 22. Juni 2014, 17:10:56 »
Hi Zusammen
Da ähnliches Thema öffne ich mal kein neuen Beitrag !
Wo gebe ich auf der frz. Steuererklärung zusätzliches Gehalt aus selbstständiger Tätigkeit in deutschland an, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt?

Vielen Dank

Gruß

Offline ereza

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Re: Steuern als Beamtin
« Antwort #12 am: 23. Juni 2014, 20:41:14 »
Guten Abend

ich schließe mich grade mal an.
bin beamter in DE wohne in Forbach, seit 2 Wochen jetzt sind wir verheiratet meine Frau arbeitet in Deutschland und wird in Frankreich versteuert das passt auch alles nur jetzt nach der Hochzeit weis ich nicht welche Steuerklasse ich in Deutschland bekomme , und wie es mit der Steuererklärung später aus sieht! Verstehe ich das richtig das ich meine Steuererklärung ganz normal in DE mache ohne meine frau mit einzurechnen (wie die letzten Jahre auch unverheiratet) . In Frankreich wird dann ihr und mein Gehalt zusammen gerechnet wegen diesen Progressionen wäre das so richtig oder verstehe ich da was falsch

danke im voraus
lg