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Autor Thema: Arbeiten in der Schweiz leben in Deutschland  (Gelesen 5693 mal)

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Offline Maxi1309

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Arbeiten in der Schweiz leben in Deutschland
« am: 21. März 2015, 11:03:49 »
Hallo zusammen,

wir überlegen uns in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland zu wohnen. Ich habe schon viel gegooglet aber habe noch einige Fragen.
Ist es richtig, dass mein Nettolohn aus der Schweiz in Deutschland versteuert werden muss, von diesem Betrag aber die Quellensteuer abgezogen wird?

Zum Beispiel Nettolohn ca 7000 Euro, Lohnsteuer und Soli ca 1600 in Deutschland zu zahlen, minus ca 400 Euro Quellensteuer?

Kann ich mich und meine Familie in Deutschland Privat versichern?

Wenn ich mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz wohne, muss ich keine Lohnsteuer in Deutschland zahlen? Heißt das wenn ich mir ein Zimmer in der Schweiz miete und mindestens 60 mal dort übernachte spare ich mit die Steuer oder habe ich das falsch verstanden?

Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten,

Danke


Offline maison

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Re: Arbeiten in der Schweiz leben in Deutschland
« Antwort #1 am: 21. März 2015, 11:45:13 »
Hallo zusammen,

wir überlegen uns in der Schweiz zu arbeiten und in Deutschland zu wohnen. Ich habe schon viel gegooglet aber habe noch einige Fragen.
Ist es richtig, dass mein Nettolohn aus der Schweiz in Deutschland versteuert werden muss, von diesem Betrag aber die Quellensteuer abgezogen wird?

Zum Beispiel Nettolohn ca 7000 Euro, Lohnsteuer und Soli ca 1600 in Deutschland zu zahlen, minus ca 400 Euro Quellensteuer?

Kann ich mich und meine Familie in Deutschland Privat versichern?

Wenn ich mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz wohne, muss ich keine Lohnsteuer in Deutschland zahlen? Heißt das wenn ich mir ein Zimmer in der Schweiz miete und mindestens 60 mal dort übernachte spare ich mit die Steuer oder habe ich das falsch verstanden?

Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten,

Danke

Hallo,
du bist hier in einem Grenzgängerforum für deutsch-französisch gelandet!!

Offline fabo12

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Re: Arbeiten in der Schweiz leben in Deutschland
« Antwort #2 am: 23. März 2015, 09:42:25 »
Hallo,

Ich versuch das mal zu beantworten, da ich CH<->D Kollegen habe, wo ich einiges mitkriege.

Man versteuert im Land, in dem man wohnt. Die Quellensteuerreglung ist meines Wissens abhängig vom Kanton, in dem man arbeitet, und dem Wohnland. Für französische Grenzgänger im Kanton Basel-Stadt gilt z.B. eine Quellensteuerbefreiung und die Schweiz holt sich das Geld später direkt bei den frz. Behörden. Wenn man in der Schweiz Quellensteuer abgezogen bekommt, wird das aber bei den Steuerbehörden im Wohnland angerechnet. Also unbedingt mal genau für den Kanton schauen, wie die Reglung ist.

Bei der Krankenversicherung hat man einmalig bei Arbeitsaufnahme in der Schweiz die Wahl zwischen Versicherung in der Schweiz oder Deutschland (freiwillig gesetztlich oder privat).

Die 60 Tage Regelung gilt meines Wissens nur, wenn man aus beruflichen Gründen nicht an den Wohnort zurückkehren kann, z.B. durch viele Geschäftsreisen.

Viele Grüße,
Frank