Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: tigger am 07. Oktober 2019, 19:49:01

Titel: Arbeiten CH, Wohnen CH <1Jahr -> Vermögen
Beitrag von: tigger am 07. Oktober 2019, 19:49:01
Hallo zusammen, kurz und knapp eine Frage.
Ausgangslage:
Ich arbeite schon länger in die Schweiz, möchte nun als Grenzgänger max. 1Jahr zu meiner Freundin in die Schweiz ziehen (pendeln wird auf Dauer anstrengend). Langfristig wollen wir uns jedoch in Deutschland niederlassen.
Frage:
Was muss ich in der Schweiz alles anmelden, wenn ich max. 1Jahr in der Schweiz gemeldet bin. Muss ich tatsächlich mein deutsches Vermögen oder die vermietete Eigentumswohnung melden?
Ich weiss, dass man als Aufenthalter einige Jahre "steuerermässigt" ist, ich weiss jedoch nicht ob man wirklich sein Vermögen "sofort" in der Schweiz besteuern muss, oder erst nach der "steuerermässigten" Zeit.

Danke für eure Hilfe  :winkerwinker: