Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Wagny am 30. März 2008, 18:25:50

Titel: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Wagny am 30. März 2008, 18:25:50
Liebes Forum,

ich habe folgende Frage: Ich lebe in Frankreich und habe die Möglichkeit beim Land Baden-Württemberg eine befristete Anstellung zu erhalten. Wo wäre ich denn nun in diesem Fall einkommenssteuerpflichtig? Normalerweise gibt es doch bilaterale Verträge, aber sobald es sich um eine öffentliche Institution handelt, scheint man in jedem Fall im Land des Arbeitgebers steuerpflichtig zu sein. Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung? Es scheint mir, dass man dann auch in die ungünstige Steurklasse VI eingestuft wird, oder?

Vielen Dank für einen Efahrungsaustausch.

Viele Grüße

Wagny
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Dieter12 am 30. März 2008, 18:58:09
Hi Wagny,

In der Tat ist es so im d/f Abkommen geregelt, dass die Staatsdiener im Staat die Steuern bezahlen, der sie auch entlohnt. In D ist nun aber nicht automatisch die Steuerklasse 6 für diese "Ausländer" vorgesehen, sondern das hängt von der familiären Situation und von den Nebenverdiensten ab. Deshalb kann man ohne nähere Angaben keine weiteren Hinweise geben.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Wagny am 30. März 2008, 19:19:02
Lieber Dieter,

ich danke herzlich für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.

Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber in BW eine Lohnsteuerkarte verlangt, die ich aber - als nicht in Deutschland Lebender - doch gar nicht beantragen kann. Das würde laut Dienstvertrag automatisch die Einstufung in Klasse VI bedingen. Die Frage ist demnach kann man als Ersatz für die Lohnsteuerkarte etwas anderes anbieten?

Meine Frau ist berufstätig und wird in F veranlagt. Ich bin zur Zeit auch noch in F tätig und die Steuerveranlagung könnte entscheidend bei der Abwägung des weiteren Berufsweges sein.

Für weitere Informationen wäre ich weiterhins sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Wagny
 
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Dieter12 am 30. März 2008, 20:00:41
Hi Wagny,

Angesichts deiner Angaben, wirst du wohl auf Antrag dann in die Steuerklasse 1 kommen. Allerdings wird dann zum Ermitteln deines Steuersatzes noch dein f Einkommen und das Einkommen deiner Frau hinzugezogen, da die Summe der beiden letzten 12272€/Jahr (das habe ich jetzt einfach mal angenommen) übersteigt. Also versuche einfach herauszufinden, wieviel Steuern du in D bezahlen wirst.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: kembser am 31. März 2008, 12:25:08
Hallo zusammen,

ich muss jetzt auch nochmal nachfragen, denn ich sitze gerade über meiner ersten deutschen Steuererklärung auf französischem Boden >:(.

Dieter, du kennst dich da ja schon aus... Also, ich habe bei unserem Besuch neulich beim Hôtel d'impôts in Mulhouse erfahren, dass ich bei der französischen Steuererklärung mein deutsches Beamtengehalt angeben muss und dies zur Berechnung des Steuersatzes verwendet wird, den meine Frau auf ihr (in F zu versteuerndes) Einkommen zahlen muss.

Bisher hatte ich es aber auch so verstanden, dass das Einkommen meiner Frau zur Berechnung meines deutschen Steuersatzes nicht berücksichtigt wird, denn hier werde ich ja "getrennt veranlagt". Und nur wenn meine Frau weniger als die berühmt-berüchtigten 12272 € verdienen würde, könnten wir eine gemeinsame deutsche Steuererklärung abgeben. Oder sehe ich da etwas falsch?

Der Kembser
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Dieter12 am 01. April 2008, 22:43:41
Hi Andreas,

Ja, in F ist es in der Tat so, dass das d Gehalt des Ehemannes mit angegeben werden muss. Man bezahlt aber keine Steuer darauf, sonderen es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, da Ehepaare in F ja gemeinsam veranlagt werden.
In D mache ich das ebenso unter Angabe des in F zuversteuernden Einkommens. In D bin ich da glücklicherweise noch in Steuerklasse 3 eingeordnet, da unser in F zu versteuerndes Einkommen nicht 12272€ übersteigt; es wird allerdings wie in F zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.
Liegt das in F zu versteuernde Einkommen für Ehepaare über 10% der Gesamteinkünfte oder 12272€, dann erhält man keine unbegrenzte Steuerpflicht mehr und wird in Steuerklasse 1 eingewiesen. Ob in diesem Fall auch weiterhin die in F zu versteuernden Einkünfte mit angegeben werden müssen, kann ich nicht sicher beantworten, da mir dieser Fall noch nicht über den Weg gelaufen ist. Die Aussage des Lörracher Steuerbeamten beim Bürgersprechtag an der Palmrainbrücke war:ja; aber auch Steuerbeamte dürfen sich mal irren.

Gruss, Dieter

P.S. Es sollte einmal jemand mit dem obigen Fall mitteilen, ob der Steuerbeamte Recht hat oder nicht und ansonsten wäre es auch eine Überlegung wert, gegen diese, meines Erachtens, ungerechtfertigte 12272€ Grenzlinie vorzugehen, um sie zu Fall zu bringen oder mindestens deutlich anzuheben (angeblich soll sie seit ewigen Zeiten nicht mehr verändert worden sein).
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: kembser am 02. April 2008, 15:48:57
Hallo,

also für 2008 habe ich ja erstmals beim Finanzamt Stuttgart-Körperschaften die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt. Die habe ich auch erhalten, obwohl wir angegeben haben, dass meine Frau mehr als 12272 € in F versteuern wird.

Heute habe ich mit einer Kollegin gesprochen, die seit ein paar Jahren in F wohnt. Sie bestätigte mir, dass das f Einkommen ihres Ehemannes in der d Steuererklärung nicht berücksichtigt wird. Umgekehrt wird ihr Einkommen in F aber berücksichtigt.

Das würde bedeuten, dass man einen Vorteil hat, wenn der Ehepartner, der in D im öffentl. Dienst arbeitet, weniger verdient als der andere. Ansonsten würde ja der Mehrverdienende in D durch Steuerklasse 1 hoch besteuert und das f Einkommen in F durch die Berücksichtigung des d Einkommens höher besteuert als wenn man nicht verheiratet wäre.   ???  Alles klar?

Da müsste ich doch mal drüber nachdenken, ob ich nach meiner momentanen Elternzeit nicht reduziere...  ;D

Viele Grüße,
der Kembser

Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: Dieter12 am 02. April 2008, 17:45:38
Hi Andreas,

Das ist ja sehr interessant, wenn Du die unbeschränkte Steuerpflicht erhalten hast, müsstest Du dann auch in Steuerklasse 3 sein oder? Dann hätte mir der freundliche Steuerbeamte falsche Auskünfte gegeben.
In welcher Steuerklasse ist denn deine Kollegin? 1 oder 3?
Bzgl der Besteuerung in F muss die Steuer nicht unbedingt höher ausfallen, sondern kann sogar niedriger werden, da das Gesamteheeinkommen ja dann mit zwei Punkten versteuert wird und nicht nur mit einem.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Arbeiten beim öffentlichen Dienst, wohnen in Frankreich
Beitrag von: kembser am 02. April 2008, 18:25:39
Hallo Dieter,

meine Kollegin ist in Steuerklasse 1 - wie ich. Und auch sie ist unbeschränkt steuerpflichtig.

Und, klar, das Gesamteinkommen wird in F mit zwei Punkten versteuert. Aber wenn ich mehr verdienen würde, dann würde ja unser Gesamteinkommen, geteilt durch 2, einen höheren Betrag ergeben als das Einkommen meiner Frau alleine. Und damit wäre ihr Steuersatz höher. So hatte ich das zumindest bisher verstanden. Aber ich lass' mich mal überraschen. Besonders interessant wird es ja für unser Umzugsjahr 2007, als meine Frau noch bis zum Umzugstermin in D steuerpflichtig war und - da sie in der Schweiz arbeitet - auch Steuervorauszahlungen leisten musste. Diesmal bearbeitet noch das FA Lörrach unsere Erklärung, dort habe ich sie gestern abgegeben. Aber die nette Sachbearbeiterin war sich auch nicht sicher, wie das denn nun gerechnet wird.  =)

Viele Grüße,
der Kembser