Hi Andreas,
Ja, in F ist es in der Tat so, dass das d Gehalt des Ehemannes mit angegeben werden muss. Man bezahlt aber keine Steuer darauf, sonderen es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, da Ehepaare in F ja gemeinsam veranlagt werden.
In D mache ich das ebenso unter Angabe des in F zuversteuernden Einkommens. In D bin ich da glücklicherweise noch in Steuerklasse 3 eingeordnet, da unser in F zu versteuerndes Einkommen nicht 12272€ übersteigt; es wird allerdings wie in F zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.
Liegt das in F zu versteuernde Einkommen für Ehepaare über 10% der Gesamteinkünfte oder 12272€, dann erhält man keine unbegrenzte Steuerpflicht mehr und wird in Steuerklasse 1 eingewiesen. Ob in diesem Fall auch weiterhin die in F zu versteuernden Einkünfte mit angegeben werden müssen, kann ich nicht sicher beantworten, da mir dieser Fall noch nicht über den Weg gelaufen ist. Die Aussage des Lörracher Steuerbeamten beim Bürgersprechtag an der Palmrainbrücke war:ja; aber auch Steuerbeamte dürfen sich mal irren.
Gruss, Dieter
P.S. Es sollte einmal jemand mit dem obigen Fall mitteilen, ob der Steuerbeamte Recht hat oder nicht und ansonsten wäre es auch eine Überlegung wert, gegen diese, meines Erachtens, ungerechtfertigte 12272€ Grenzlinie vorzugehen, um sie zu Fall zu bringen oder mindestens deutlich anzuheben (angeblich soll sie seit ewigen Zeiten nicht mehr verändert worden sein).