Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: wayne20 am 23. Dezember 2007, 18:46:46

Titel: Arbeiten bei der Kirche
Beitrag von: wayne20 am 23. Dezember 2007, 18:46:46
Hallo,
hätte eine Frage. Wenn jemand im Ö-Dienst arbeitet muss er ja in Deutschland versteuern. Weiß jemand wie es sich verhält, wenn jemand im Kindergarten arbeitet, der von der Kirche finanziert wird? Kann man dann in Frankreich versteuern?
Titel: Re: Arbeiten bei der Kirche
Beitrag von: oswald am 27. Dezember 2007, 09:45:32
Hallo wayne,da streiten sich in deutschland die finanzämter und die Rentanturen, normalerweise ist die jeweilige Rentantur dafür zuständig!!!!!! Aber die verwies uns an das zuständige Finanzamt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das widerum gab uns bei 3 Anrufen 3-verschiedene Antworten!Solltest du verheiratet sein und hast Jetzt steuerklasse 5, kann dir ansich nur passieren ,dass man dich in steuerklasse 1 einstuft!  alles,das ich dir jetz geschrieben habe ist jedoch ohne Gewähr.Wir sind leider auch noch nicht viel schlauer ,aber vielleicht weis ja noch einer mehr darüber Gruss und einen guten rutsch oswald