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Autor Thema: Arbeiten außerhalb der Grenzzone  (Gelesen 4745 mal)

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Offline Ralph

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Arbeiten außerhalb der Grenzzone
« am: 06. September 2018, 12:52:13 »
Hallo,

ich habe ein Stellenangebot im Raum Stuttgart.
Da wäre ich ca. 3-4 Tage im Büro dort und 1-2 Tage zuhause im Homeoffice (F).
Für die Zeit dort würde ich mir ein Zimmer suchen.
Wie läuft das steuertechnisch ?
komplett in D versteuern ?
Anteilmäßig in D oder F ?
Habe ich ne chance auf eine unbeschränkte Steuerpflicht in D ?
Die letzten Jahre war ich Grenzgänger.

Vielen Dank für Hilfe bei der Entscheidung.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 06. September 2018, 12:54:27 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline MarcoL

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Re: Arbeiten außerhalb der Grenzzone
« Antwort #1 am: 09. September 2018, 09:13:21 »
Hi Ralph,

Du würdest komplett in Deutschland versteuert werden.
Entweder Lohnsteuerlasse 1 (auf Antrag) oder mit der 6.

Grüße
Marco

Offline Ralph

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Re: Arbeiten außerhalb der Grenzzone
« Antwort #2 am: 09. September 2018, 12:03:19 »
wieso nicht 3 ? Bin doch verheiratet.
Nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten mit Wohnsitzen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten der EU dürfen hinsichtlich der Zusammenveranlagung nicht schlechter gestellt werden als ausschließlich in einem Mitgliedstaat wohnende und erwerbstätige Ehegatten (EuGH, Urteil vom 25.1.2007, Rs. C-329/05, DStR 2007 S. 232).

Was spricht eigentlich dagegen, das ich mich unter meiner neuen Wohnadresse in D anmelde ?
Dann wäre ich doch automatisch wieder in D unbeschränkt Steuerpflichtig.
Lebe ja dann auch überwiegend wieder in D...
« Letzte Änderung: 09. September 2018, 12:54:22 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ralph

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Re: Arbeiten außerhalb der Grenzzone
« Antwort #3 am: 09. September 2018, 13:54:06 »
Hab die Antwort zum Thema Zusammenveranlagung selbst gefunden (steuernetz.de)
Wohnt der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-/EWR-Staatsangehörigen im EU-/EWR-Ausland, kann in der Steuererklärung die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif beantragt werden (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Wenn der Ehepartner in F wohnt kommt man in Steuerklasse I.
Hab gerade die künftige EK Steuer ausgerechnet....das deprimiert mich  :pfeif:
« Letzte Änderung: 10. September 2018, 15:02:53 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Precalff

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Re: Arbeiten außerhalb der Grenzzone
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2018, 13:30:06 »
vielen Dank für die Informationen