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Autor Thema: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?  (Gelesen 6379 mal)

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Offline cogee

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hallo,
ich bin am ueberlegen, ob ich einen job in mannheim annnehmen soll. leider liegt MA ja ausserhalb des grenzgebiets und somit waere ich kein GG mehr.
weiss jemand von euch wie das ist? muesste ich dann in D mit meiner alten Lstkl (1) versteuern, oder wuerde ich dann die 6 bekommen?
und wenn man die 6 kriegt, bekommt man dann sein geld am ueber eine deutsche steuererklaerung wieder?

Offline cogee

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #1 am: 08. Januar 2016, 13:48:51 »
hallo, weiss keiner von euch eine antwort auf meine frage?

Offline Ralph

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2016, 17:55:02 »
Ganz einfach....
Du bist dann mit ausländischem Wohnsitz in Deutschland beschränkt steuerpflichtig - Steuerklasse je nach Familienstand.
Steuererklärung natürlich in D.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline cogee

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #3 am: 09. Januar 2016, 16:49:35 »
ok vielen dank, was waere dann mein mir die 1, dann mus ich mich mal mit dem zustraendigen FA in MA in verbindung setzen, ich habe naemlich die 6 drauf und keine zweitjob, habe gedacht ich kriege es dann ueber die steuererklärung wieder

Offline wogaju

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #4 am: 28. Januar 2016, 17:27:24 »
Hallo g2122!
Das ist ein kompliziertes !!! Thema ...

Ich hatte diesen "Spass" in 2012 mit einer Arbeit in Mainz. Das ist weit weg vom Grenzgebiet für Grenzgänger. Also wurde in Deutschland mit Lohnsteuerkarte versteuert bzw. erstmal eine Lohnsteuernummer beantragt. Das FA in Mainz hatte diesen Vorgang wohl noch nie vorher. Erst wollten sie Steuerklasse 6 und dann nach Antrag und Steuerberater eingeschaltet dann Klasse 1. Ohne Wohnsitz bist Du beschränkt Steuerpflichtig, d.h. keine Freibeträge möglich. Die Kinder wollten sie nie akzeptieren auf der Lohnsteuerkarte. Ich habe dann einen Lohnsteuerjahresausgleich erstellt, mit großer Rückerstattung (z.B. wegen der Kosten für den Weg zur Arbeit von Frankreich nach Mainz), aber mit massiven Nachfragen vom Finanzamt für Nachweise der Kosten.

Bei der französischen Erklärung gab es dann wieder diverse Nachfragen des französischen Finanzamt. Inzwischen sind wir viel weiter. Aber das französische Finanzamt will die deutschen Steuerzahlungen nicht voll anerkennen, sondern nur die Höhe wie sie in Frankreich anfallen würden. D.h. niedrigere Summe! Da ich in Deutschland ohne Kinder versteuerte, aber in Frankreich eine Familie mit Kinder habe und so korrekt versteuere. Bedeutet im Ergebnis daß ich wohl Teile doppelt bezahle, da nicht die komplette Steuerschuld aus Deutschland anerkannt wird. Dieses Thema ist noch offen! Wenn da jemand Erfahrungen hat, würde mir das sehr helfen!

Ich würde Dir empfehlen einen deutschen Steuerberater für die deutsche Arbeit und das Finanzamt (bei Dir in Mannheim?)zu suchen. Allein wird das wohl eher schwierig.

Offline Eliott

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #5 am: 29. Januar 2016, 04:49:41 »
Da kann man mal wieder sehen wie weit unser Europa ist.
Nämlich auf dem Stand von 1866.

Offline kauh

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #6 am: 29. Januar 2016, 09:57:41 »
Hallo,
es ist ganz einfach.
Du bekommst unabhänig des Familienstandes Steuerklasse 1 und zahlst deine Steuern in D (deutsche Erklärung...) Du kannst einen Antrag auf beschränkte Steuerpflicht stellen.
In Frankreich machst du auch eine Erklärung und trägst dein Einkommen in 8TK ein, d.h. Einkommen schon im Ausland versteuert.

Offline Ralph

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #7 am: 31. Januar 2016, 15:23:30 »
das muß sicher heißen "Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht"....denn beschränkt steuerpflichtig bist
Du mit ausländischem Wohnsitz ohnehin.

Ich kenne aber noch keinen dessen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht positiv entschieden wurde.
Beim öffentlichen Dienst beschäftigte einmal ausgenommen.

Übrigens hört sich "beschränkt" hier positiver an als es ist ^^
"Unbeschränkt Steuerpflichtige" haben wesentlich höhere Freibeträge und daher auch eine niedrigere Steuerlast.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline wogaju

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #8 am: 08. Februar 2016, 14:19:53 »
und genau da sind wir am wesentlichen Punkt: Deutsches Einkommen in das richtige Feld in der französischen Steuererklärung eintragen. Soweit ok. Aber dann: das französische Finanzamt berechnet eine Steuerlast auf das Einkommen wie in Frankreich als "Wert". Und dieser "Wert" wird dir angerechnet. Fertig. Jetzt das Problem: die deutschen Steuerzahlungen waren aber höher als dieser französische "Wert". Und dieser höhere Anteil ist einfach bezahlt und weg, keine Chance. Soweit mein Stand. Ausserhalb der Grenzzone zu arbeiten und in Frankreich zu wohnen hat also einen echten Nachteil aus meiner Sicht.

Offline Alfredgreenhorn

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #9 am: 09. Februar 2016, 11:53:05 »
Ich wohne auch in Frankreich und bin im öffentlichen DDienst in Deutschland angestellt. Ich stelle der Einfachheit wegen immer einen Antrag auf beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ich werde aber als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. Km-Pauschale usw. wird berücksichtigt. Nachteil: Die Zinserträge (damals waren sie noch gut...) werden in Frankreich besteuert und diese Zinserträge muss ich wieder in Deutschland angeben und bewirken eine Erhöhung meines Steuersatzes auf mein Einkommen. D.h. ich bezahle mehr Einkommensteuer, da die Zinserträge eine Progression bewirken. Die Zinserträge selbst werden aber nicht in D versteuert. In Frankreich wird mein Einkommen mitberücksichtigt zur Ermittlung meines Steuersatzes in Frankreich...   Auch hier habe ich bisher immer einen Fehler gemacht: es wurden immer pauschal 10 % Kosten abgezogen. Dabei habe ich mit 150 km täglich zur Arbeitsstelle weitaus mehr Kosten als 10 % (Km-pauschale wird in F ja anders berechnet als in D). Zudem muss ich noch zusätzlich neben den ermittelten Steuersatz 15% Sozialabgaben (von den Zinserträgen oder Ähnlichem ) abdrücken, was ich auch noch klären muss, da ich gelesen habe, dass das in meinem Fall nicht richtig wäre. Bekomme ja rein gar nix von F an Sozialleistungen...   

banjo

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Re: Arbeit ausserhalb des grenzgebiets, wie ist das mit der steuer?
« Antwort #10 am: 09. Februar 2016, 15:59:19 »
Das Zahlen von Leistungen in einem Land hängt nicht davon ab, ob Du im Falle auch was bekommen würdest :-)
Beispiel:
Der 'normale' Grenzgängerarbeitnehmer zahlt in D seine Arbeitslosenversicherung, bekommt aber in Falle der Arbeitslosigkeit Leistungen aus der Kasse in F, in die er nie eingezahlt hat.