Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: fabulan am 10. Februar 2008, 14:43:17
-
Hallo,
ich werde ab März 2008 in Saarbrücken arbeiten, allerdings als Angestellter der Uni Metz...
- Stimmt es, dass Sozialabgaben in Frankreich fällig werden? Welche sind das genau und was heißt das, z.B. bezüglich der Krankenversicherung?
- Wo werde ich denn dann steuerpflichtig, oder kann ich es mir sogar aussuchen? Gibt es Ausnahmeregelungen für Angestellte im Staatsdienst?
- Gibt es sonst irgendetwas zu beachten bzw. sind Euch Probleme bekannt, über die ich sicher auch noch stolpern werde :-)?
Schon mal im Voraus ganz lieben Dank für Eure Antworten und Tipps!
-
Hi Fabulan,
Du solltest uns noch verraten, welche Staatsangehörigkeiten du besitzt, denn zur Entscheidung, wo f/d Staatsbeschäftigte ihre Steuern bezahlen, ist auch das wichtig.
Gruss, Dieter
-
Hallo fabulan,
was die Steuern anbetrifft ist es für dich natürlich von Vorteil, in Frankreich zu versteuern. Und das kriegst du auch leicht hin. Als Grenzgänger sowieso aber auch mit Wohnort Metz oder Umgebung.
In D musst du versteuern, wenn du nach D umziehst, dort länger als 183 Tage im Jahr wohnst und nicht Franzose bist.
Sozialabgaben -wie Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit- müssten für dich unverändert wie bisher in F bleiben, wenn du vorübergehend von deiner Uni Metz nach Saarbrücken abgeordnet bist. Um in deinem Fall ganz sicher zu gehen, frag in Metz nach. Du bist bestimmt nicht der Erste, der nach D geschickt wird.
Für deine Arbeitsbedingungen in Saarbrücken gilt deutsches Recht. Deine Interessenvertreter als Arbeitnehmer sind hier -falls du an der Uni SB arbeitest- die Gewerkschaft „ver.di" und der Personalrat der Uni SB.
Grüße und eine gute angenehme Zeit in Deutschland
-
Sorry, Ihr Lieben, ich habe natürlich das wichtigste vergessen:
- Staatsangehörigkeit: Deutsch
- und auch bisher wohne ich in Deutschland und bin hier versichert
Entschuldigt die Verwirrung und habt schon einmal vielen, vielen Dank für Eure Antworten!