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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: dino96 am 15. Juli 2008, 14:39:54

Titel: Angestellt und selbstaendig/ wo Steuern bezahlen
Beitrag von: dino96 am 15. Juli 2008, 14:39:54
Hallo
ich habe eine Frage zu den zu bezahlenden Steuern:
Folgende Ausgangslage:
Ledige Person,wohnhaft in Fr, in Deutschland angestellt, Grenzgaenger, Gehalt wird in Frankreich versteuert
zusaetzlich ist die gleiche Person selbstaendig in D, umsatzsteuerpflichtig - Versteuerung in Deutschland.
Fragen: Muss die selbst. Taetigkeit auch zusaetzlich in Frankreich versteuert werden? Was wenn eine zusaetzl. franz. Niederlassung oder SARL gegruendet wird?
Was wenn das Angestelltenverhaeltnis vom Arbeitgeber in D nach 3 Jahren gekuendigt wird? Besteht in FR Anspruch auf ASSEDIC?

Vielen Dank