Hallo
ich habe eine Frage zu den zu bezahlenden Steuern:
Folgende Ausgangslage:
Ledige Person,wohnhaft in Fr, in Deutschland angestellt, Grenzgaenger, Gehalt wird in Frankreich versteuert
zusaetzlich ist die gleiche Person selbstaendig in D, umsatzsteuerpflichtig - Versteuerung in Deutschland.
Fragen: Muss die selbst. Taetigkeit auch zusaetzlich in Frankreich versteuert werden? Was wenn eine zusaetzl. franz. Niederlassung oder SARL gegruendet wird?
Was wenn das Angestelltenverhaeltnis vom Arbeitgeber in D nach 3 Jahren gekuendigt wird? Besteht in FR Anspruch auf ASSEDIC?
Vielen Dank