Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig  (Gelesen 3976 mal)

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Offline Quixotica

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Hallo :-)

vorab: Ich hab mich jetzt 2 Stunden quer durchs Forum gelesen - seht es mir nach wenn ich irgendwas überlesen habe.

Ich bin zur Zeit angestellt in Deutschland und zahle meine Steuern in Frankreich als Grenzgänger.
Ab September bin ich hauptberuflich selbstständig und verliere leider meinen Grenzgängerstatus.
Ich bin ledig und getrennt veranlagt von meinem Lebensgefährten.

Nun folgende Frage:
Kann ich einfach nach dem Abschlag August online die Abschläge aussetzen, da ich ab September Steuern in Deutschland zahle?
Und wie läuft das bei der Steuererklärung?
Ich addiere Einkommen vom Angestelltenverhältnis und der Selbstständigkeit aus 2020 und gebe in Feld 8TK die Einkünfte aus Selbstständigkeit ein, sodass diese sich wieder abziehen?
Kommt dann ein anderes steuerliches Ergebnis raus, als wenn ich nur die Einkünfte vom Angestelltenverhältnis angebe?
So käme ja eine kleine Erstattung, da er das aufs Jahr hochrechnet, was in 8 Monaten erwirtschaftet wurde.
Leider lässt mich der Online-Rechner den Unterschied nicht berechnen, sobald ich 8TK ausfülle. Ich wüsste gerne, was ich eventuell weglegen müsste.
Und 2021 gebe ich dann das komplette selbstständige Einkommen in demselben Feld ein wie früher die Einkünfte des Angestelltenverhältnis und dieselbe Zahl bei 8TK und dann kommt Steuer 0€ raus?

Und letzte Frage: Wird es sich dann nachteilig auswirken, wenn wir evtl. heiraten und gemeinsam veranlagt werden? Weil es seinen Steuersatz erhöht? Oder hebt sich das durch den Faktor 2 eher wieder auf?

LG

Jenny

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #1 am: 24. Juli 2020, 17:13:23 »

Das ist auf dem Hauptformular anzukreuzen

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #2 am: 24. Juli 2020, 17:15:19 »
Bei 5xk den Nettogewinn aus der deutschen Steuererklärung eintragen.
Du solltest daher direkt im März 2021 deine Erklärung in Deutschland machen

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #3 am: 24. Juli 2020, 17:16:52 »
Hier bei der Art des Einkommens Land und Gewinn angeben.

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #4 am: 24. Juli 2020, 17:20:12 »
Du kannst jederzeit deine Zahlung einstellen.
Allerdings kannst du nicht die Beträge deiner Selbstständigkeit und deine Einkünfte zusammen addieren.
Das musst du alles separat angeben, wie oben beschrieben.
Ich frage mich, wie du darauf kommst, dass deine Selbstständigkeit in Frankreich steuerfrei ist. Das ist meiner Meinung nach falsch. Du zahlst in Deutschland und in Frankreich Steuern.

Offline Ralph

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #5 am: 24. Juli 2020, 21:42:21 »
Ich frage mich, wie du darauf kommst, dass deine Selbstständigkeit in Frankreich steuerfrei ist. Das ist meiner Meinung nach falsch. Du zahlst in Deutschland und in Frankreich Steuern.

Für die Einkünfte aus Selbstständigkeit zahlt Sie selbstverständlich nur in D Steuern.
Da wirst Du allerdings nicht viel Freude daran haben - da Du mit Wohnsitz in F in D beschränkt steuerpflichtig bist.
Das kostet ganz schön viel - soviel das ich meine Selbstständigkeit vor Jahren aufgegeben habe.
Besser wäre es den Wohnsitz wieder nach D zu verlegen oder eine GmbH zu gründen und sich selbst als Geschäftsführer einzustellen.
Dann wärst Du wieder Grenzgänger (vorausgesetzt Du arbeitets innerhalb der Grenzzone).
Du hast noch ein anderes Problem wenn Du Deinen Gewinn in F deklarieren willst - meistens dauern Firmenabschlüsse in D ca. 2-4 Jahre.
Was also willst Du dann in F im Jahr darauf deklarieren ? Ist sehr schwierig.
Wobei wenn Du nicht verheiratet bist mußt Du Deine Gewinne in D auch nur in dem Jahr angeben in denen Du noch in beiden Ländern zahlst.
Heiratest Du wird der Gewinn in F zur Progression herangezogen.
Also in jedem Fall ein Fall für einen guten deutsch/französischen Steuerberater.
Da solltest Du Dich unbedingt beraten lassen bevor Du eine Firma gründest.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #6 am: 24. Juli 2020, 22:54:27 »
Wenn sie keine Steuern zahlt, warum ist es dann teuer als beschränkt steuerpflichtig.
Was zahlt man dann genau?

Offline Gabrielle

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #7 am: 25. Juli 2020, 10:26:40 »
@lilliputana
"Was zahlt man dann genau", fragst du. Das ist schlecht zu beantworten, weil es einfach zu viele Faktoren sind, die zugrunde gelegt werden müssten.
Falls es dich aber genauer interessiert, hier mal ein Link in welchem man gut nachlesen kann, wie sich das Ganze verhält.
Also, wenn du magst, lesen bitte:

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wieviel/wieviel-muss-ich-zahlen/was-unterscheidet-die-beschraenkte-und-unbeschraenkte-steuerpflicht/

Allen ein schönes Wochenende Gabrielle

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #8 am: 25. Juli 2020, 13:11:44 »
Super vielen Dank :smily:

Offline Ralph

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #9 am: 25. Juli 2020, 13:41:16 »
Wenn sie keine Steuern zahlt, warum ist es dann teuer als beschränkt steuerpflichtig.
Was zahlt man dann genau?

ich habe nirgends geschrieben das Sie keine Steuern zahlt. Sie zahlt nur in F nichts dafür. Wer lesen kann..... :zwinkern:
Wie hoch Ihre Steuern sind als beschränkt steuerpflichtige hängt - wie immer - von der Höhe des Einkommens ab.
Was halt beim "beschränkt" dazukommt ist die grundsätzliche Einstufung in Klasse I (egal ob verheiratet oder nicht) - i.d.R. keine Zusammenveranlagung und die ganzen Pauschbeträge fallen weg.
Ein gutes Drittel meiner Einkünfte gingen ans FA....wenn Du vorher die französischen Sätze gewohnt bist ist das heftig.
Da lohnt sich eine GmbH Gründung ganz schnell.
Eine Anmerkung zum Zitat von Gabrielle : hier geht es um Rente - die wird - noch nicht - zu 100 % versteuert. Die Einkünfte aus Selbstständigkeit schon.
Aber das ändert sich in den nächsten 10/15 Jahren schrittweise....und viele verdrängen es noch. Das wird noch richtig lustig.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2020, 13:46:06 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline lilliputania

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #10 am: 25. Juli 2020, 13:55:16 »
Ich habe diese Aussage auch nur auf Frankreich bezogen.
Das sie in Deutschland Steuern zahlt ist ja logisch.
Wenn man aber ein kleingewerbe hat ist es doch eigentlich egal ob man beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland,  oder?

Offline Gabrielle

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #11 am: 25. Juli 2020, 17:14:40 »
Hi lieber Ralph,
deinen Einwand mit der Rente (richtig von dir, darauf hinzuweisen), habe ich eigentlich von Lilliputania erwartet, erfolgen dererseits ja oft kritische Einwendungen. Aber schön, von dir zu lesen, dass du Beiträge von mir registrierst ;-).
Es war halt der schnellste Link, den ich finden konnte - wobei es mir inhaltlich um das Auseinanderklabustern von beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht ging. Und die ist (zumindest für mich), recht gut erklärt.
Die 100%ige Rentenbesteuerung kommt, wenn ich das noch richtig behalten habe, so ungefähr im Jahr 2040 und zwischenzeitlich wird für jeden Jahrgang, der dem Rentnerdasein "anheim" fällt, jährlich 2% (richtig?) die Steuer erhöht.
Wie mir aber jemand vor einigen Tagen berichtet hat, es soll wohl eine Klage laufen, die die jetzige Rentenbesteuerung betrifft.
Vielleicht weiß unsere Koryphäe Pifolog was genaueres dazu (falls hier von Interesse?).
Allen noch einen schönen Resttag Gabrielle

Offline Ralph

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #12 am: 25. Juli 2020, 18:46:10 »
Liebe Gabrielle,

ich lese immer wieder gerne von Dir....
ja das mit 2040 und den 100% stimmt.
Das mit der Klage stimmt auch.
Es geht da um die Doppelbesteuerung der Renten.
Ich habe aber wenig Hoffnung das sich da was grundlegendes ändert. zumal wenn man sieht wie sie grad das Geld mit vollen Händen rausschmeissen. Das muß ja jemand bezahlen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ralph

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Re: Angestellt in Deutschland - ab September selbstständig
« Antwort #13 am: 25. Juli 2020, 18:50:48 »
Ich habe diese Aussage auch nur auf Frankreich bezogen.
Das sie in Deutschland Steuern zahlt ist ja logisch.
Wenn man aber ein kleingewerbe hat ist es doch eigentlich egal ob man beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland,  oder?

nö egal ist es nicht - aus den bereits genannten Gründen.
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