Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Chris 37 am 01. Oktober 2011, 11:58:02
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Hallo Leute,
ich habe für das Jahres meines Umzuges von DE nach FR (03/2009) zu viel Gehalt in FR versteuert. Ich habe auf meiner ersten Steuererklärung in FR ebenfalls den Januar/Februar mit versteuert obwohl ich erst zum 01.03.2009 nach FR gezogen bin. Mein AG wurde damals rückwirkend zum 01.01.2009 von der direkten Abfuhr der Lohnsteuer befreit. Ich habe dann in 2010 meine Steuererklärung in DE für die Monate Januar/Februar 2009 machen müssen und auch die Lohnsteuer ans dt. FA bezahlt. :-X
Kann ich nun eigentlich meine Angaben für die Steuer 2009 korrigieren und so die event. zu viel bezahlte Steuer in FR zurück bekommen? Wie sieht es da mit Fristen aus und gibt es dafür Formulare oder muss ich mich pers. mit dem frz. FA in Verbindung setzen :anixwissen:
Vielleicht kann jemand von euch da aus eigenen Erfahrungen berichten
Gruß
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Ich habe auch meinen Steuerbescheid von 2009 korrigiert, allerdings über den Steuerberater. Die Frist dazu ist lt. meinem Steuerberater der 31.12.12, Du hast also noch Zeit. Ob Du hin must, Formulare etc. kann ich Dir leider nicht sagen, da ich es über den Steuerberater gemacht habe.
Was ich Dir aber sagen kann, ist, dass es ewig dauert. Habe die Korrektur am 29.3.11 eingereicht und bis heute kein Ergebnis...
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Hallo chris 37,
der deutsche Steuerbescheid wird innerhalb eines Monats ab Zugang (+ 3 Tage) rechtskräftig und kann dann nur noch geändert werden, wenn er mit einer Nebenbestimmung erlassen wurde § 164, § 165 AO und in diesem Punkt noch offen ist. Das wird aber bei einer Arbeitnehmerveranlagung stets nicht der Fall sein.
Der Steuerbescheid wird folglich nach Ablauf der Frist vollumfänglich mit seinem Inhalt wirksam, ob richtig oder falsch.
Gruß aus Lauterbourg
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Es geht dem OP aber um einen franz. Steuerbescheid, der geändert werden soll.
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Hallo banjo,
habe ich übersehen, habe gedacht, er will den dt. Bescheid ändern!
Gruß