Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Aktiengewinne versteuern!  (Gelesen 5999 mal)

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Offline pifolog

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #15 am: 03. Juni 2020, 14:33:56 »
Vorteile eines Depots in F:
 - Die Daten sind für die Steuererklärung ...  usw.

War wohl nicht so wichtig
« Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 19:51:51 von pifolog »

Offline Theo95

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #16 am: 03. Juni 2020, 16:11:11 »
Als Grenzgänger ist Frankreich vorteilhafter, da man durch die 8SH Option 20,3% statt ca 26%(25%+Sozi+Kirchensteuer) bezahlen muss. Wenn man nicht arbeitet genießt man in Frankreich höhere Freibeträge und kann wenn man drüber kommt mit geringerem Steuersatz den Rest versteuern inviduell.

Offline Frontalier

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #17 am: 03. Juni 2020, 23:44:54 »
Ich klinke mich auch mal in das Thema rein.

Gerne würde ich von euch folgendes erfahren:
In welche konkreten Felder in der Steuererklärung trägt ihr Gewinne aus Dividenden ein?

In welche konkreten Felder trägt ihr Gewinne aus realisierten Kursgewinnen ein?

Was hat es mit dem Feld 40% auf sich? Wer darf das ankreuzen bzw. gibt es ein Wahlrecht. Welche Auswirkungen hat dieses Feld.

Bei mir wird dieses Thema spätestens bei der nächsten Steuer sehr relevant sein, da ich bis dato in diesem Kalenderjahr ca. 500€ Brutto-Dividenden aus Deutschland (bereits Abgeltungssteuer vom deutschen Fiskus einbehalten) erzielt habe und meine realisierten Gewinne aus Wertpapierverkäufen bis dato 7000€ betragen (vom deutschen Fiskus nichts einbehalten). Hier wird sicherlich in der frz. Steuererklärung genauer geschaut als in den letzten Jahren, als ich kaum Dividenden und realisierte Erträge hatte.



I

Offline pifolog

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #18 am: 04. Juni 2020, 17:02:48 »
Für Dividenden, die aus D bezahlt wurden mit Abzug ....  usw usw


War wohl nicht so wichtig
« Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 19:53:30 von pifolog »

Offline fabo12

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #19 am: 04. Juni 2020, 17:41:38 »
Die flat tax von 30% kann nicht angesetzt werden, weil als notwendige Vorbedingung die kontoführende Bank in D die F-Quellensteuer nicht einbehalten und entsprechend ausweisen kann. ( mein aktueller Wissensstand )
Interessant. Das wusste ich nicht. Vielleicht seh ich jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich verstehe den Zusammenhang zwischen Anwendung des PFU und Umgang der kontoführenden Bank in Bezug auf die Quellensteuer nicht. Gibt es dafür eine logische Erklärung oder muss man das als gegeben hinnehmen?
Und warum kann die Bank denn die Quellensteuer nicht einbehalten? Die ist doch nicht vom steuerlichen Wohnsitz des Depotbesitzers abhängig, sondern nur vom Firmensitz der auschüttenden Firma, oder? Jetzt bin ich echt verwirrt.

Offline Theo95

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #20 am: 06. Juni 2020, 01:34:48 »
Für mich als Deutscher und EU Bürger kann ich mein Depot haben wo ich will. Ich kann mir auch morgen bei einer italienischen Bank ein Sparbuch öffnen, das ist völlig egal. Nur muss es in dem Land versteuert werden, wo der Wohnsitz ist und bei Dividenden sei am Besten ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden.
Die Flattax ist im Normalfall immer anwendbar und sogar gewollt, da man da mit 30% fast Spitzenreiter beim Steuersatz auf Kapitalerträge ist in der EU und es für Frankreich kaum Bürokratie benötigt, reine Nettoeinnahmen generiert.
Und was Fabo sagte mit der 8SH Position kommt mir auch sehr logisch vor, da wir meist in Frankreich keine Sozialnummer haben und somit nicht dazu verpflichtet sind in irgendeiner Weise Sozialabgaben zu leisten.

Offline Micha_1980

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Re: Aktiengewinne versteuern!
« Antwort #21 am: 31. Juli 2020, 14:59:12 »
Davon hab ich noch nie gehört. Woher hast du das?
Man hat 10% als generellen Freibetrag für Werbungskosten und ähnliches. Außerdem gibt es halt das Livret bleu, worauf Zinsen steuerfrei sind. Für bestimmte Wertpapiere gibt es noch den PEA mit ein paar steuerlichen Vorteilen.
Gäbe es dazu nochmal so einen relativ weit gefassten 4800€ Freibetrag auf alle möglichen Kapitalerträge, würde das nach meinem Gefühl so gar nicht ins französische Steuersystem passen.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Aktiensparplan (PEA)? Ich hatte einen Termin beim Steuerberater, der
hat mir empfohlen, mit dem Depot nach Frankreich umzuziehen, da ich somit, bei einer Depotlaufzeit von
5 Jahren, Gewinne/Dividenden steuerfrei erhalten würde...
Termin bei meiner Bank steht noch aus, habe also noch keine weiteren Infos bekommen.

Danke schon mal für eure Erfahrungen.

Beste Grüße

Micha
„strong minds discuss ideas,
average minds discuss events,
weak minds discuss people.”

(Socrates)