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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Theo95 am 31. Mai 2020, 22:51:38

Titel: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 31. Mai 2020, 22:51:38
Hallo liebe Grenzgänger,

ich wohne in Frankreich, bin in Deutschland sozial versichert habe jedoch mein Depot in Deutschland bei der deutschen Bank und das soll und kann auch dort bleiben, da ich da noch andere Sachen habe.
Meine Frage nun: Ich bin von der deutschen Bank steuerlich freigestellt mit dem Hinweis meine Gewinne in Frankreich zu versteuern. Ich war nun in diversen Foren und habe auch die deutsche Bank direkt angefragt und jeder sagt etwas anderes :O
Die deutsche Bank teilte mir mit, dass der Quellensteuersatz in Frankreich bei 15 % läge...
In einem Forum bei Facebook wurde mir mitgeteilt ich müsse die Aktiengewinne mit meinem Einkommenssteuersatz verrechnen, das wäre eher schlecht, da ich in der Industrie arbeite und zusammen mit den Aktiengewinnen schnell in Richtung 70-80k käme, was sehr hohe Sätze bedeuten würde.
Ich hoffe es ist jemand hier und hat schon mal Aktiengewinne korrekt versteuert und weiß wenigstens die Höhe der Versteuerung. Habe auch gehört man hätte einen Freibetrag auf Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne von ca 4800€ jedes Jahr pro Bürger?

Vielen Dank im voraus!
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Nicod3mus am 01. Juni 2020, 07:31:04
Genau die Frage habe ich meinem Steuerberater gestellt. Er hatte geantwortet:
Es gibt eine Flattax über 30% (12,8 % Steuern + 17,2% prelevements sociaux) auf den Gewinn.

Ich habe allerdings das Gefühl das er keinen Bock zum schreiben hatte. Früher gab es auf jeden fall noch die Möglichkeit zum individuellen Steuersatz mit entsprechenden Abschlag wegen Haltedauer zu versteuern.
Ausserdem zahlen wir Grenzgänger keine Sozialsteuer.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: fabo12 am 01. Juni 2020, 11:29:48
Hallo

Es gibt immer noch die Möglichkeit zum individuellen Steuersatz zu versteuern, nur der Abschlag je nach Haltedauer ist für alle nach dem 1. Januar 2018 erworbenen Papiere gestrichen. Man wählt dies mit dem Feld 2OP auf dem Formular 2042 aus. In dem Fall profiertiert man zumindest für Gewinne aus Dividenden auch heute noch von einem 40% Abschlag.

Lies doch z.B. mal hier: https://www.lafinancepourtous.com/pratique/impots/fiscalite-de-l-epargne-2/actions-quelle-fiscalite/

Viele Grüße
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 01. Juni 2020, 11:46:43
Ok ist mir dann ein Rätsel warum mir die Deutsche Bank 15% angibt für Frankreich.
Ja wie ist das mit Sozialabgaben bei den 30%? Ich habe keine Sozialversicherungsnummer in Frankreich und beziehe meine Sozialversicherungen komplett aus Deutschland. Das wäre ja eig. sehr unfair ich müsse für 2 Sozialsysteme bezahlen, benutze aber nur eines?
Könnte es für die Grenzgänger eine Sonderregel geben?
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: fabo12 am 01. Juni 2020, 12:46:02
Die 15% waren glaube ich die Quellensteuer in Frankreich, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist.

Tatsächlich wird der Fall des Grenzgängers berücksichtigt. Die 30% setzen sich zusammen aus 12,8% Steuern und 17,2% Sozialabgaben. Die 17,2% teilen sich wiederum auf in 9,2% CSG 0,5% CRDS und 7,5% Prélèvement de solidarité. Von CSG und CRDS wird man als Grenzgänger ausgenommen, so dass 20,3% bleiben. Hierfür gibt es auf Formular 2042 C die Felder 8SH und 8SI.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 01. Juni 2020, 15:03:11
Fabo erstmal vielen Dank für diese sehr informative Antwort.
Endlich weiß ich wie ich versteuern muss mit der Flattex.
Noch eine Frage an dich/euch:
Man hat doch ähnlich wie in Deutschland in Frankreich einen Freibetrag pro Bürger für Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne und ich meinte mal gelesen zu haben dieser läge bei 4800€?
Ich rede von mir als Person unverheiratet ohne Kinder.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: fabo12 am 01. Juni 2020, 18:26:55
Davon hab ich noch nie gehört. Woher hast du das?
Man hat 10% als generellen Freibetrag für Werbungskosten und ähnliches. Außerdem gibt es halt das Livret bleu, worauf Zinsen steuerfrei sind. Für bestimmte Wertpapiere gibt es noch den PEA mit ein paar steuerlichen Vorteilen.
Gäbe es dazu nochmal so einen relativ weit gefassten 4800€ Freibetrag auf alle möglichen Kapitalerträge, würde das nach meinem Gefühl so gar nicht ins französische Steuersystem passen.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: pifolog am 01. Juni 2020, 19:23:15
Hallo,
mir geht das hier zu sehr durcheinander.
Was ist genau mit den besagten „Aktiengewinnen“ gemeint ?
Ich vermute mal nicht die Gewinne aus Aktienverkauf sondern eher die Gutschriften aus Aktienerträgen, also die Dividenden. Beides wird nämlich unterschiedlich besteuert.
Bei Dividenden aus einem Depot in Deutschland versteuert F 60% davon zum individuellen Steuersatz. (bei exotischen AGs gibt es Ausnahmen) Dass 30% flat auch für ausländische Dividenden gelten soll, wäre mir ganz neu. (Wo steht das?) Es gibt da auch keine weiteren Freibeträge.
Probleme bereitet nur der deutsche Fiskus.
Erlaubt ist, dass er in D 15% einbehalten lässt, die F nachträglich als crédit d‘impôt wieder erstattet. So weit so gut.
Doch weil in D 25% einkassiert  werden, hat man die Wahl. Entweder Verzicht auf die fehlenden 10% oder man verlangt sie über eine bösartig bürokratische Prozedur aus D zurück.
Zudem hakt es dann bei der F-Erklärung. F will den erhaltenen Nettobetrag angegeben haben und geht dabei von 85%  (nämlich 100 vom Brutto, minus die besagten 15%) aus. Entsprechend errechnet sich der crédit d‘impôt. Wer die 10% nach Antrag erstattet bekommt, kann sie dann in der nächsten Erklärung nachversteuern, oder gleich am Anfang in seiner Berechnung berücksichtigen, oder man lässt es ganz sein, weil man nicht durchblickt und gegebenenfalls auf das OUPS-Recht reklamiert.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 01. Juni 2020, 20:15:32
Bei Aktiengewinnen meinte ich Gewinne aus dem Verkauf, sprich keine Dividenden sondern nur reine Gewinne aus dem Handel von Wertpapieren.
Das ist eine gute Frage, ob bei der Flattex nur inländische Wertpapiere gelten, kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich handel viel mit deutschen Versicherungen und amerikanischen Tech-Aktien vom NASDAQ.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: jauno am 01. Juni 2020, 22:25:24
Ich überlege mir gerade, ob es nicht sinnvoller ist, Dividendenaktien am Tag der HV zu verkaufen, und am EX-Tag wieder anzukaufen. Der Abschlag am Ex-Tag entspricht ja der Dividende, man hätte also so die Dividende wieder als Verkaufsgewinn reingeholt, der aber keinem Quellensteuerabzug unterliegt. Oft sinken die Aktien am Ex-Tag sogar noch unter den Dividendenabschlag. So könnte man sich den ganzen Aufwand mit der Steuerrückholung sparen und versteuert nur 1x. Allerdings kommen natürlich noch die Transaktionsgebühren dazu. Geht also nur bei höheren Investionen. Finde ich allerdings eine elegante Vorgehensweise.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: jauno am 01. Juni 2020, 22:34:14
@pifolog: Mich würde interessieren, wie du das konkret handhabst bei deinen Dividendengewinnen in D oder auch USA um den bestmöglichen Gewinn nach Steuern zu erzielen?
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 01. Juni 2020, 23:46:44
Ich bin Shortseller, verkaufe die Aktien relativ schnell wieder. Komme daher oft nicht in den Genuss der Dividenden.
Man hat aber in jedem europäischen Land einen Freibetrag für Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne.
In Deutschland liegt er bei ca 900€
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Eric am 02. Juni 2020, 15:26:32
Vielleicht antwortet ja hier jemand. Hat einer von euch ein Depot in Frankreich und falls ja, bei welcher Bank/Platform?
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Salmo am 02. Juni 2020, 23:57:27
Mich würde auch interessieren ob es Vorteile hat ein französisches Depot zu führen. Das Deklarieren von Aktiengewinnen, Dividenden ist etwas schwer zu durchschauen. Vorab Danke für Infos...
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: pifolog am 03. Juni 2020, 09:58:36
@ jauno
Also ich kenne da keine Tricks.
Dividenden aus deutschen Depots werden zum individuellen ...  usw.

War wohl nicht so wichtig.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: pifolog am 03. Juni 2020, 14:33:56
Vorteile eines Depots in F:
 - Die Daten sind für die Steuererklärung ...  usw.

War wohl nicht so wichtig
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 03. Juni 2020, 16:11:11
Als Grenzgänger ist Frankreich vorteilhafter, da man durch die 8SH Option 20,3% statt ca 26%(25%+Sozi+Kirchensteuer) bezahlen muss. Wenn man nicht arbeitet genießt man in Frankreich höhere Freibeträge und kann wenn man drüber kommt mit geringerem Steuersatz den Rest versteuern inviduell.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Frontalier am 03. Juni 2020, 23:44:54
Ich klinke mich auch mal in das Thema rein.

Gerne würde ich von euch folgendes erfahren:
In welche konkreten Felder in der Steuererklärung trägt ihr Gewinne aus Dividenden ein?

In welche konkreten Felder trägt ihr Gewinne aus realisierten Kursgewinnen ein?

Was hat es mit dem Feld 40% auf sich? Wer darf das ankreuzen bzw. gibt es ein Wahlrecht. Welche Auswirkungen hat dieses Feld.

Bei mir wird dieses Thema spätestens bei der nächsten Steuer sehr relevant sein, da ich bis dato in diesem Kalenderjahr ca. 500€ Brutto-Dividenden aus Deutschland (bereits Abgeltungssteuer vom deutschen Fiskus einbehalten) erzielt habe und meine realisierten Gewinne aus Wertpapierverkäufen bis dato 7000€ betragen (vom deutschen Fiskus nichts einbehalten). Hier wird sicherlich in der frz. Steuererklärung genauer geschaut als in den letzten Jahren, als ich kaum Dividenden und realisierte Erträge hatte.



I
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: pifolog am 04. Juni 2020, 17:02:48
Für Dividenden, die aus D bezahlt wurden mit Abzug ....  usw usw


War wohl nicht so wichtig
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: fabo12 am 04. Juni 2020, 17:41:38
Die flat tax von 30% kann nicht angesetzt werden, weil als notwendige Vorbedingung die kontoführende Bank in D die F-Quellensteuer nicht einbehalten und entsprechend ausweisen kann. ( mein aktueller Wissensstand )
Interessant. Das wusste ich nicht. Vielleicht seh ich jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich verstehe den Zusammenhang zwischen Anwendung des PFU und Umgang der kontoführenden Bank in Bezug auf die Quellensteuer nicht. Gibt es dafür eine logische Erklärung oder muss man das als gegeben hinnehmen?
Und warum kann die Bank denn die Quellensteuer nicht einbehalten? Die ist doch nicht vom steuerlichen Wohnsitz des Depotbesitzers abhängig, sondern nur vom Firmensitz der auschüttenden Firma, oder? Jetzt bin ich echt verwirrt.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Theo95 am 06. Juni 2020, 01:34:48
Für mich als Deutscher und EU Bürger kann ich mein Depot haben wo ich will. Ich kann mir auch morgen bei einer italienischen Bank ein Sparbuch öffnen, das ist völlig egal. Nur muss es in dem Land versteuert werden, wo der Wohnsitz ist und bei Dividenden sei am Besten ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden.
Die Flattax ist im Normalfall immer anwendbar und sogar gewollt, da man da mit 30% fast Spitzenreiter beim Steuersatz auf Kapitalerträge ist in der EU und es für Frankreich kaum Bürokratie benötigt, reine Nettoeinnahmen generiert.
Und was Fabo sagte mit der 8SH Position kommt mir auch sehr logisch vor, da wir meist in Frankreich keine Sozialnummer haben und somit nicht dazu verpflichtet sind in irgendeiner Weise Sozialabgaben zu leisten.
Titel: Re: Aktiengewinne versteuern!
Beitrag von: Micha_1980 am 31. Juli 2020, 14:59:12
Davon hab ich noch nie gehört. Woher hast du das?
Man hat 10% als generellen Freibetrag für Werbungskosten und ähnliches. Außerdem gibt es halt das Livret bleu, worauf Zinsen steuerfrei sind. Für bestimmte Wertpapiere gibt es noch den PEA mit ein paar steuerlichen Vorteilen.
Gäbe es dazu nochmal so einen relativ weit gefassten 4800€ Freibetrag auf alle möglichen Kapitalerträge, würde das nach meinem Gefühl so gar nicht ins französische Steuersystem passen.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Aktiensparplan (PEA)? Ich hatte einen Termin beim Steuerberater, der
hat mir empfohlen, mit dem Depot nach Frankreich umzuziehen, da ich somit, bei einer Depotlaufzeit von
5 Jahren, Gewinne/Dividenden steuerfrei erhalten würde...
Termin bei meiner Bank steht noch aus, habe also noch keine weiteren Infos bekommen.

Danke schon mal für eure Erfahrungen.

Beste Grüße

Micha