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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Saarbrücker am 05. Januar 2014, 09:46:28

Titel: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: Saarbrücker am 05. Januar 2014, 09:46:28
Hallo Forum und ein gutes neues Jahr,

ich suche eine Information darüber, ob die Schuldzinsen bei einem Hauskauf
wieder absetzbar sind, so wie es vor vielen Jahren einmal war.
Soweit ich mich erinnere konnte man 5 Jahre nach Kauf die Schuldzinsen
steuerlich geltend machen. Wie sieht es Anno 2014 aus.
Weiß jemand darüber Bescheid?

LG
der Saarbrücker

so ein Zufall, während ich dies schrieb hat wolfgang39 die gleiche Frage gestellt!
Titel: Re: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: Eric am 05. Januar 2014, 10:04:13
Ich habe zwei Seiten dazu gefunden

http://impotsurlerevenu.org/reductions-et-credits-d-impots/118-deduction-des-interets-d-emprunt.php

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_5347&temNvlPopUp=true

die Hauptaussage ist darin diese : Attention : ce dispositif prend fin à compter du 1er janvier 2011.



Titel: Re: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: Dori am 05. Januar 2014, 11:03:11
Wir wollten die Zinsen letztes Jahr absetzen und unser Steuerberater meinte es wäre erst ein Jahr zuvor geändert worden-es geht nicht mehr!
Titel: Re: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: Ralph am 05. Januar 2014, 12:39:07

ich suche eine Information darüber, ob die Schuldzinsen bei einem Hauskauf
wieder absetzbar sind, so wie es vor vielen Jahren einmal war.
Soweit ich mich erinnere konnte man 5 Jahre nach Kauf die Schuldzinsen
steuerlich geltend machen. Wie sieht es Anno 2014 aus.


Bei einem "gebrauchten" Haus konnte man das die letzten 15 Jahre noch nie.
Titel: Re: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: Eric am 05. Januar 2014, 12:57:06

Bei einem "gebrauchten" Haus konnte man das die letzten 15 Jahre noch nie.

natürlich ging das ,es musste nur der Hauptwohnsitz sein .  sie hier :

Le logement peut être neuf, ancien ou acquis en l’état futur d’achèvement. Il doit être affecté à l’habitation principale. 
Titel: Re: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: hodge am 22. Juni 2018, 09:16:57
Kann mir jemand den aktuelle Sachstand nennen? Habe dazu unterschiedliche Aussagen gehört, aber von niemanden der es wirklich weiß.

Vielen Dank im voraus.
Titel: Re: Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Hauskauf
Beitrag von: Eliott am 22. Juni 2018, 09:38:02
Gab es mal unter Sargossi.