Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: oltie am 01. November 2005, 13:44:48

Titel: Abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge
Beitrag von: oltie am 01. November 2005, 13:44:48
Hallöle,

kann mir jemand sagen, in welches Feld der F-Steuererklärung man die in D gezahlten Arbeitnehmerbeiträge für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einträgt ? Meines Wissens sind die ja voll abzugsfähig (stimmt das ?) Da ich erst seit Februar dieses Jahres meinen Grenzgängerstatus habe muß ich ja erst nächstes Jahr meine Steuererklärung machen. Ich habe zwar schon meine Simulationsrechnungen mit zum Vergleich mit meiner D-Steuer (http://www2.finances.gouv.fr/calcul_impot/2005/simplifie/index.htm) gemacht, bin mir aber unsicher wo man die Soz-Vers.-Beitrage unterbringt. Nicht daß da in meiner schönen Rechnung noch ein Rechenfehler drin ist.....

Kommt das ins Feld "DD" (déductions diverses, in der Rubrik "Charges et imputations diverses") oder wohin ?

Merci vielmals,
oltie
Titel: Abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge
Beitrag von: Marco am 02. November 2005, 03:56:36
Die Sozialversicherungsbeiträge ziehst du bereits von deinem Einkommen vorher ab, bevor du es dort einträgst. D.h. das Bruttoeinkommen, das du im Feld AJ auf der Steuererklärung einträgst ist dein Bruttoeinkommen vermindert um deine gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Siehe auch unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich#Einkommensteuer

Viele Grüße,
Marco