Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Abzug von Aufwendungen bei Kapitalerträgen  (Gelesen 4525 mal)

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Offline khmer

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Abzug von Aufwendungen bei Kapitalerträgen
« am: 05. November 2011, 04:01:57 »
Jahrelang waren die frais réels - speziell die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Gegenstand der Steuerprüfung. Immer wieder wurde angezweifelt, dass ich 65 km zum Arbeitsplatz fahre, wo doch jeder Beamte in der Rue Félix Barth seinen Arbeitsplatz zu Fuß oder höchstens mit dem Fahrrad erreicht.

Jetzt nicht mehr, hurra!

Jetzt sind es die ausländischen Kapitaleinkünfte, die der Prüferin (komisch, in 32 Jahren hatte ich noch nie einen Prüfer) auffallen: Sind deren Höhe doch 2008 – 2010 unterschiedlich, das ist für sie nicht plausibel. Umgekehrt wäre auffällig – finde ich. Aber gut, Belege nachgereicht - da ich online erklärte - und natürlich die Kosten der Kontoführung, Depot- und Vermögensverwaltung (teuer) in Abzug gebracht.

Jetzt trifft der Bescheid ein: Nachforderung erheblich.

Die gegengerechneten Aufwendungen werden komplett aberkannt, da nicht nachgewiesen wurde, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit  der Kapitalanlage stünden. Alle eingereichten Belege seien nicht Französisch sondern Deutsch, weint die Prüferin. (It’s a hard life – la vie du contrôleur est tellement dûr) Aber wie solle ich denn den Zusammenhang, die Belastung außer per Kontoauszug nachweisen, weine ich zurück. Das sei meine Sache, welche Nachweise ich ins Feld führen möchte, meint sie jetzt schnippisch. Einen Schwachsinn wie Übersetzung der Kontoauszüge von einem traducteur assermenté hätte ich erwartet, aber so bin ich einfach erst mal platt – sprachlos.

Bitte schlagt mir nicht vor, einen Steuerberater aufzusuchen, der 300,- € +/- für eine Auskunft berechnen möchte.
Schreibt mir, was Euch spontan einfällt, was eine misstrauische Prüferin (das ist ihr Job, ich weiß) überzeugen könnte oder idealerweise welche Belege Ihr für Aufwendungen / Kosten bei Kapitalanlagen (frais de gestion) erfolgreich präsentiert habt.

A+

Offline Dieter12

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Re: Abzug von Aufwendungen bei Kapitalerträgen
« Antwort #1 am: 05. November 2011, 19:13:12 »
Hi Hermann,

wie wärs mit einer extra Bescheinigung deiner d Bank, die du dann ins F übersetzt und beide einreichst.

Gruß, Dieter

Offline khmer

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Re: Abzug von Aufwendungen bei Kapitalerträgen
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2011, 22:50:39 »
Salut Dieter,

genau das habe ich gemacht - ohne Erfolg.

Es wird jetzt darauf verwiesen, dass nur

-   Verwahrungskosten (Depotgebühren?) für Wertpapiere
-   Mietkosten eines Schließfaches oder Tresors
-   Kosten der Couponeinlösung
-   Les commissions de vérification des tirages (was immer das ist)
-   
anrechenbar seien und feinsinnig unterschieden

   zwischen den Kosten zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens aus Kapitalanlagen (akzeptiert),
   und denen Kapital zu erwerben und zu erhalten (Vermögensverwaltung = Erhalt und nicht anrechenbar).


Die Ironie bei der ganzen Angelegenheit ist aber, dass

1. die depotführende Bank ja beim Ausweis der Einkünfte aus Kapitalanlage nach deutschen Gesetzen ermittelt was steuerpflichtig ist und was nicht, die frz Prüferin müsste ja sämtliche Transaktionen nach ihren Maßstäben bewerten,

2. m.E. die besteurbaren Gewinne ja durch Tausch von Positionen (Verkauf A für Kauf von B) erzielt werden und genau dafür die erheblichen Kosten der Vermögensverwaltung anfallen. (Zinsen und Dividenden dürften den geringsten Teil ausmachen.) Dies aber wird als Werterhalt der Anlage interpretiert und die Kosten dafür... seien nicht anrechenbar.


Ich glaube nicht, dass der Fiskus die Kosten eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes übernehmen müsste wenn es mir mit seiner Hilfe gelänge, meine Sicht der Dinge durchzusetzen. Oder liege ich da falsch?
Anscheinend ist es auch hier billiger das Unrecht zu bezahlen als das Recht zu erstreiten.


Wenn jemand hier im Forum
 
   Erfahrung mit der Anrechnung von Kosten bei der Versteuerung von Kapitalanlagen
   oder mit juristischer Auseinandersetzung mit dem frz Fiskus hat (wer trägt die Kosten im Erfolgsfall?),

dann schreibt die bitte hier.

A+

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2011, 03:24:09 von khmer »