Hallo Lausbub,
heikles Thema..
Das frz. Finanzamt akzeptiert natürlich nur zugelassene Fahrzeuge in Frankreich. Hierzu musst du die sogenannten Chevals (Einstufung deines Autos in der Steuererklärung) angeben. Ansonsten bestünde die Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel geltend zu machen. Da du aber ja Auto fährst, wirst du wohl kaum darauf umsteigen, sofern die dann auch Nachweise möchten von den Karten etc..
Eine Möglichkeit die bestünde, wäre als eingetragener Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Fahrzeugs die Kilometer in der Steuer anzugeben. Heißt, deine Freundin ist Versicherungsnehmer und du Fahrer.. Das wäre sowohl als auch vllt die beste Lösung.
LG