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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Lausbub67 am 13. August 2016, 08:23:48

Titel: Absetzen der Fahrtkosten zur Arbeit
Beitrag von: Lausbub67 am 13. August 2016, 08:23:48
Hallo

folgendes Problem liegt an.

Da ich als Fahranfänger (noch keine 3 Jahre den Führerschein) in Frankreich ein Auto nur zu Horrorkosten auf mich anmelden und versichern kann habe ich dies bisher noch nicht getan.

Daher kann ich auch keine Fahrtkosten beim F Finanzamt geltend machen :-(

Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen bis die Probezeit für den FS abgelaufen ist?

Freundin, Kumpel, etc. eventuell mit Bescheinigung für das F Finanzamt?

GLG Lausbub
Titel: Re: Absetzen der Fahrtkosten zur Arbeit
Beitrag von: Frontalier am 18. August 2016, 11:45:06
Hallo Lausbub,

heikles Thema..
Das frz. Finanzamt akzeptiert natürlich nur zugelassene Fahrzeuge in Frankreich. Hierzu musst du die sogenannten Chevals (Einstufung deines Autos in der Steuererklärung) angeben. Ansonsten bestünde die Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel geltend zu machen. Da du aber ja Auto fährst, wirst du wohl kaum darauf umsteigen, sofern die dann auch Nachweise möchten von den Karten etc..
Eine Möglichkeit die bestünde, wäre als eingetragener Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Fahrzeugs die Kilometer in der Steuer anzugeben.  Heißt, deine Freundin ist Versicherungsnehmer und du Fahrer.. Das wäre sowohl als auch vllt die beste Lösung.

LG
Titel: Re: Absetzen der Fahrtkosten zur Arbeit
Beitrag von: Matthias#28 am 23. August 2016, 09:52:14
Ja und dann ist ja noch die Sache, ob es sich ueberhaupt lohnt die Fahrtkosten abzusetzen.
Mein Auto hat nur 2CV und ich fahre nur ca. 30 km, und das ergibt so wenig, das der pauschale Abzug bei mir besser ist.