Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bekommt man 2 Steuerbescheide, wenn in D angestellt und selbsständig?  (Gelesen 3995 mal)

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Offline Sylvia*

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Hallo!
Ich frage hier für meinen Freund, der lebt im Elsass und arbeitet in D zum einen als Angestellter und zum anderen selbstständig. 2007 ging alles glatt, er ist ja mit der Selbstständigkeit in D versteuert und im Angestelltenverhältniss in F. Für 2006 fielen keine Steuern an, 2007 haben wir Termingerecht 2008 abgegeben, die Unterlagen vom Steuerbescheid in D von der Selbstständigkeit und die Papiere vom Angeslelltenverh.
So, jetzt kam ein Steuerbescheid, der warscheinlich nur für die Selbstständigkeit gillt, weil keine Zahlung nötig war. Kann es sein, dass noch ein zweiter Bescheid für 2007 kommt und der immer noch nicht da ist?
Mein Freund war heute in F beim Finanzamt und wollte fragen, sei aber sehr unfreundlich weggeschickt worden.  :anixwissen:
Hat jemanr Rat?
Vielen Dank

Offline Ralph

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Re: Bekommt man 2 Steuerbescheide, wenn in D angestellt und selbsständig?
« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 19:01:56 »
Hallo Sylvia,

also das kann ich Dir genau sagen da ich in derselben Konstellation tätig bin. 
Er zahlt in D weiterhin Steuer für seine Selbstständigkeit (wobei das Gehalt das er in F versteuert zur Progression mit dazugezählt wird).

Für sein Angestelltenjob (gehe davon aus als Grenzgänger) bezahlt er in F Steuern (muß hier wieder die selbstständigen Einkünfte von D angeben zur Progression, ist allerdings schwierig das die deutschen Steuerbescheide erfahrungsgemäßt bei Selbstständigen mind . 2 Jahre später erst vorliegen).

Also - 2 Steuerbescheide (1 mal F und einmal D) und das gute Gefühl beide Länder finanziell zu unterstützen.   :Tanz:

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sylvia*

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Re: Bekommt man 2 Steuerbescheide, wenn in D angestellt und selbsständig?
« Antwort #2 am: 11. Februar 2009, 19:34:34 »
Hallo Ralph!

Soweit klar, haben den Steuerbescheid von der selbstständigen Tätigkeit von 2007 auch letztes Jahr nachgereicht. Sprich alles abgegeben. Mein Freund hat nun einen französischen Steuerbescheid bekommen, dem zufolge er nichts zahlen muß, das kann ja nur dem in D versteuerten, selbstständigen Einkommen zuzuordnen sein. Also steht von 2007 noch ein Steuerbescheid an, oder?? Kann es denn sein, dass der noch nicht gekommen ist?
Viele Grüße
Sylvia
« Letzte Änderung: 11. Februar 2009, 19:38:07 von Sylvia* »

Offline Sylvia*

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Re: Bekommt man 2 Steuerbescheide, wenn in D angestellt und selbsständig?
« Antwort #3 am: 13. Februar 2009, 08:46:17 »
Hallo Ralph!
Danke für deine Mühe, mir zu antworten.
Wenn du sagst, es gibt keine 2 Steuerbescheide, dann ist was schief gelaufen, ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Freund keine Steuern zahlen muß. Er wohnt seit 2006 in F. Die Formulare für 2007 wurden ihm zugeschickt und er hat sie beim Finanzamt in F ausfüllen lassen. Der Bescheid, der zurück kam, passt nicht zu dem Gesamteinkommen. Ich denke, er sollte vieleicht doch nochmal zum Finanzamt fahren und sich einfach nicht unverrichteter Dinge wegschicken lassen, wie das Anfang der Woche der Fall war.

Nochmal Danke und alles Gute
Sylvia