Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: fred am 11. Oktober 2008, 18:45:03

Titel: Abgeltungssteuer
Beitrag von: fred am 11. Oktober 2008, 18:45:03
Hallo!

Wenn wir als in Frankreich wohnende Grenzgänger, ein Sparkonto auf einer Bank in Deutschland haben und die Zinsen würden den Sparfreibetrag von 801€ pro Person Überschreiten, müssen wir dann auch die ab 2009 kommende Abgeltungssteuer von 25% auf Zinsgewinne zahlen? Wer kennt sich aus?

mfg, fred
Titel: Re: Abgeltungssteuer
Beitrag von: pifolog am 11. Oktober 2008, 22:53:45
Hallo fred,

die deutschen Regelungen, wie Freibetrag, Freistellungsauftrag, deutsche Abgeltungssteuer ab 2009 gelten für dich nicht.
Wenn du als Grenzgänger Zinsen aus deutschen Anlagen kassierst, musst du diese komplett in Frankreich versteuern.
Und zwar zu deinem individuellen Steuersatz plus 11% CSG-CRDS.
('Mogeln' geht nicht mehr, weil D alle Zinsen nach F meldet)

Allerdings sind für dich steuerfreie Anlagen in Frankreich möglich.
Dazu gab es hier im Forum schon Ausführungen.
Such mal, oder melde dich erneut bei Interesse.

Grüße
Titel: Re: Abgeltungssteuer
Beitrag von: moni am 17. Oktober 2008, 09:16:02

Hallo!

Ich habe im Magazin "Stern" gelesen, dass es in Frankreich einen Freibetrag von 25000 Euro gäbe und nur wen die Zins- und anderen Gewinne drüber sind, müsste man versteuern. Kommt mir ganz schön hoch vor, dieser Freibetrag. Kann das jemand bestätigen? Oder hat jemand andere Info?

Danke
Moni
Titel: Re: Abgeltungssteuer
Beitrag von: VPM am 12. Februar 2009, 18:04:50
Hallo!

Daß man, wenn man in Frankreich wohnt und in Deutschland arbeitet, als Grenzgänger auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Frankreich versteuert habe ich verstanden. Trotzdem muß ich für das deutsche Konto einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Normalerweise müßte es auch eine Nichtveranlagungbescheinigung für die in Deutschland ansässige Bank geben. Kennt sich jemand 100 % aus?

Viele Grüße
Dieter
Titel: Re: Abgeltungssteuer
Beitrag von: pifolog am 12. Februar 2009, 19:17:39
hallo,

als Grenzgänger brauchst Du weder Freistellungsauftrag noch NV-Bescheinigung. Einkünfte aus Kapitalvermögen in D (üblicherweise Zinsen) werden Dir von der Bank steuerfrei ausgezahlt.
Daran ändert sich auch in diesem Jahr nichts, trotz der neuen deutschen Abgeltungssteuer. Die betrifft nämlich Grenzgänger gar nicht. Allerdings sind diese Zinsen dann -wie Du bereits geschrieben hast- in Frankreich zu versteuern.

Wollte die Bank denn einen Freistellungsauftrag haben?
Wenn ja, weiß sie, dass Du Grenzgänger bist?
Wenn ja, war es ein Missverständnis?
Wenn nein, hat sie keine Ahnung.
(Soll es geben, wenn Banken nicht in der Grenzregion zu Hause sind)

Grüße