Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F  (Gelesen 7555 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Scaramouche

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Liebe Forumsmitglieder,

nun bin ich gerade (verspätet) an meiner deutschen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007, in dem ich nach Frankreich umgezogen bin und es haben sich einige komplexe Fragen aufgeworfen, die mich etwas ratlos machen:  ???

0. Zum Hintergrund: Ich bin seit dem 01.11.2007 in Frankreich gemeldetet, seit dem 15.11.2007 in Deutschland abgemeldet und arbeite weiter in Deutschland. Die am 19.11.2007 beantragte Grenzgängerbescheinigung wurde vom französichen Finanzamt am 21.12.2007 genehmigt. D. h. in Nov./Dez. 2007 habe ich noch Einkommensteuer in Deutschland bezahlt, die mir vom Arbeitgeber auch nicht rückerstattet wurde. Seit Januar 2008 zahle ich keine Einkommensteuer mehr nach Deutschland.

1. Frage: Muss ich für 2007 unbedingt 2 Steuererklärungen abgeben, d. h. eine in Deutschland für Jan - Okt 2007 und eine in Frankreich für Nov - Dez 2007? Oder wäre es auch ausreichend, nur eine in Deutschland für das Gesamtjahr 2007 abzugeben, da dort die Einkommensteuer für Nov/Dez 2007 einbehalten wurde. Damit fiele zwar die Steuerersparnis für 2 Monate Frankreich weg, aber auch der Aufwand für 2 Steuererklärungen entfiele. Bin ich also vor dem Hintergrund des Grenzgängerstatus verpflichtet, Nov/Dez 2007 in Frankreich zu versteuern?

2. Frage: Angenommen, ich würde in Deutschland die Steuererklärung für Gesamt-2007 einreichen, bestünde dann evtl. die Gefahr, dass das französische Finanzamt doch noch auf die Idee kommt, von mir eine Steuererklärung für Nov/Dez 2007 anzufordern? Und was, falls ja? Wäre es dann mit einem Einkommensteuerbescheid des deutschen Finanzamts für 2007 getan? Oder hätte ich dennoch eine zusätzliche Steuerzahlungspflicht nach Frankreich, da ich dort ja seit dem 01.11. wohne?

3. Frage: Habe ich überhaupt noch die Option, in Frankreich eine Steuererklärung für Nov/Dez 2007 einzureichen, denn wie ich erst seit gestern weiß, hätte ich eigentlich bis Ende Mai 2008 einreichen müssen. ich dachte, da käme irgendwann mal eine Aufforderung ... wohl ein typisch deutscher Gedanke  :laugh: Ein Forum-Teilnehmer schrieb an anderer Stelle, dass, wenn man seine Steuererklärung beim französischen Finanzamt nicht bis Ende Mai einreichen würde, man nach deutschem Recht versteuert würde, wenn man in Deutschland angestellt ist. Oder ist das kein Problem, wenn man einen Verspätungszuschlag in Kauf nimmt?

4. Frage: Gibt es evtl. eine Sonderregelung bzgl. der Einreichung von Steuererklärungen in Frankreich, wenn man erst kurz vor Jahresende nach Frankreich zieht?

5. Frage: Angenommen, ich kann noch eine Steuererklärung für Nov/Dez 2007 in Frankreich einreichen und ich gebe in der deutschen Steuererklärung an, dass mir die entrichtete Einkommensteuer für Nov/Dez 2007 rückerstattet werden soll, da ich diese Monate in Frankreich versteuere. Sind dadurch Komplikationen zu befürchten, da ich ja noch keine französische Steuernummer besitze? D. h. müsste ich in diesem Fall nicht evtl. zuerst die französische Erklärung abgeben (das 1. Mal), um eine französische Steuernummer und Bestätigung der Abgabe zu erhalten, damit ich dies der deutschen Steuererklärung dann beilegen kann? An anderer Stelle hier im Forum wurde berichtet, dass z. B. das Finanzamt Saarbrücken die deutsche Steuererklärung nicht bearbeitet hat, bis ein Nachweis der Steuerzahlung in Frankreich vorlag.

6. Frage: Es wurde hier auch von anderen oft gefragt, ob es nicht einen empfehlenswerten Steuerfachmann gibt, der einen in privaten deutsch-französischen Steuerfragen beraten kann. Aber außer Hinweisen auf die Hilfe durch Bankberater habe ich hierzu hier keine verwertbaren Tipps gefunden. Hat nicht doch noch jemand von Euch eine wirklich gute Empfehlung im Raum Forbach / Grosbliederstroff etc. in petto? Gibt es nicht evtl. auch so eine Art Beratungscenter für neue Grenzgänger?

Insgesamt führen die obigen Fragen dazu, dass ich im Moment nicht so recht weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Ich hoffe, Ihr könnt mir dabei helfen, etwas mehr Klarheit in die Dinge zu bekommen.

Herzliche Grüße, Christian

Offline hexchen

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F
« Antwort #1 am: 24. August 2008, 20:18:51 »
Hallo Christian,

so viel ich weiß, müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2007 noch in Deutschland abgeben. Eigendlich bis zu dem Monat, wo Sie nicht mehr in Deutschland versteuert wurden. Sie schreiben aber, dass Sie für Nov/Dez 2007 noch in Deutschland steuerlich veranlagt wurden,obwohl Sie die Grenzgängerbescheinigung schon ab 01.11.2007 hatten. In Ihrem Fall werden Sie eine Steuererklärung in Deutschland für das gesamte Jahr 2007 abgeben. Falls Sie doch für die zwei Monate schon in Frankreich demnach hätten versteuert werden können, können Sie sich die zuviel gezahlte Steuer nur von Ihrem zuständigen Finanzamt holen. Normalerweise hätte Ihre Firma bei Vorlage der   Grenzgängerbescheinigung, Ihre Einkommenssteuer für Nov/Dez. nicht an das deutsche Finanzamt abführen dürfen.Sie hätten dann eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen, in der Ihr Verdienst für die beiden Monate ausgewiesen ist. Diese Bescheinigung hätten Sie dann bis zum 31.05.2009 dem Finanzamt in Frankreich für die Steuererklärung 2008 vorlegen müssen. In Frankreich müssen Sie das erstemal einer Steuererklärung, die zubezahlende Summe in einem Betrag entrichten und zwar bis zum 15.09. eines Jahres, erst danach ist es möglich die zu entrichtende Steuer quartalsmäßig bzw. monatlich zu entrichten.
Die Finanzbehörden unterstützen sehr gut bei der Steuererklärung. Da ein Durchschlag Ihrer Grenzgängerbescheinigung beim franz. Finanzamt liegt, bekommen Sie zur entsprechenden Zeit Ihre Steuerformulare zu geschickt. Das sind meine Erfahrungen. Viele Grüße hexchen
 

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F
« Antwort #2 am: 24. August 2008, 21:09:01 »
Hallo Christian,

das Thema ist bereits in einem Threat durchgenudelt worden.

1. Steuerpflicht als Grenzgänger besteht in F ab deinem Umzug nach F. Deshalb musst du deine Einkünfte, die du seit dem Umzug kassiert hast in F in einer Steuererklärung angeben (deklarieren). Das führt wahrscheinlich im Endergebnis dazu, dass doch keine Steuern in F zu bezahlen sind. Verspätungszuschläge wären dann irrelevant.
2. In D sind nur die bis zum Umzug erhaltenen Einkünfte zu versteuern. Allerdings wollen die deutschen Finanzämter alle Einkünfte für das betreffende Jahr wissen, um die deutschen dann höher besteuern zu können. (Progression, leider legal). Entsprechend muss eine Erklärung in D gemacht werden. Danach sieht man, ob Rückerstattung oder Nachzahlung.

Guck mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zeitpunkt-umzug-nach-frankreichsteuerberechnung-t1104.0.html

Oder im Wiki unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Steuern_in_Frankreich

Grüße

Offline Scaramouche

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F
« Antwort #3 am: 24. August 2008, 21:25:19 »
Hallo pifolog,

vielen vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin begeistert, dass Ihr so hilfsbereit seid. (Vielen Dank auch an hexchen!)

Nur leider hilft mir der Verweis auf den Thread nicht wirklich weiter. Denn irgendwie hat sich durch meinen Umzug zum Jahresende hin bei Behörden und Firma in Deutschland und Frankreich alles verzögert. Und daraus ergeben sich folgende Spezialprobleme:

- das deutsche Finanzamt hat die Steuer für Nov und Dez 2007 bis heute einbehalten
- Der Arbeitgeber hätte mir diese automatisch rücküberweisen müssen, das wurde aber versäumt
- Diese in Deutschland zuviel entrichteten Steuern kann ich nun theoretisch in meiner Steuererklärung für 2007 zurückfordern, aber dafür müsste ich diese Monate in Frankreich versteuern.
- Nun ist aber die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Frankreich für 2007 abgelaufen (31.05.2008).
-> Kann ich trotzdem auch heute noch für Nov/Dez 2007 eine Steuererklärung in Frankreich abgeben?
-> Und muss ich das tun, bevor ich meine deutsche Steuererklärung für 2007 abgebe, um einen Nachweis für den deutschen Fiskus beilegen zu können. Oder wird da dann nicht drauf geguckt?

Viele Grüße, Christian

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F
« Antwort #4 am: 24. August 2008, 22:59:21 »
Hallo Christian,

klar ist die Frist in F abgelaufen. Aber deshalb ist die Pflicht zum Deklarieren doch nicht aufgehoben.
( F „akzeptiert“ sogar Verspätungen, ......mit Strafzuschlägen von mindestens 10% der Steuerschuld)
Die Frage ist also nicht, ob du kannst;  sondern wann machst du, weil du musst.

Deine Situation habe ich verstanden.
Sicher hat dein AG gepennt. Doch wäre es clever, ihn in Regress zu nehmen, falls er deine zu Unrecht abgeführten Lohnsteuern nicht mehr mit dem FA verrechnen und dir erstatten kann?
Und das deutsche Finanzamt wird dir ohne Erklärung gar nichts erstatten.

Ich finde es am unproblematischsten, wenn du dir diese Steuern über eine Einkommenssteuererklärung zurückholst, die du ja ohnehin machen müsstest. Und da will -nach bisherigen aktuellen Informationen- das deutsche FA deine in F erklärten Einkünfte wissen. Also auch deshalb ist eine Erklärung in F nötig.
Du hast recht, es wird sich alles verzögern. D wird nicht bearbeiten, wenn der Bescheid aus F nicht vorliegt. Und das kann dann dauern.
Aber ich sehe keinen anderen Weg, um erfolgreich und einigermaßen stressfrei aus der Sache raus zu kommen.

Grüße

Offline grenzgängerin

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 285
    • Profil anzeigen
Re: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F
« Antwort #5 am: 25. August 2008, 00:07:13 »
Hallo Christian,
bei uns war es ähnlich, gegen Ende des Jahres, Grenzgängerbescheinigung hat "ewig" gedauert, Arbeitgeber hat normal die deutsche LSt einbehalten. Als die Grenzgängerbescheinigung vorlag konnte der AG nicht mehr alles korrigeren - die haben nur eine 2-Monatsfrist. In F war auch der Termin zur Abgabe schon um. Als auch guter Rat gesucht und gefunden.
Mit den entsprechenden Unterlagen zum frz. FA, wurde probemlos geholfen. Bei uns war in D durch das Weihnachtsgeld schon eine erhebliche Differenz steuerlich relevant.  Mit dem deutschen FA mußten wir uns etwas "rumschlagen", die wollten natürlich nicht auf diese Steuer verzichten. Wir mußten den frz. Steuerbescheid vorlegen und nach etwas rechtlichen Debatten hat alles so geklappt. Die deutsche Steuererklärung haben wir in etwa gleichzeitig gemacht, mit dem Ergebnis, dass das deutsche FA diese Zeit auch versteuert hat. Dann Einspruch in D, zwischenzeitlich war der frz. Steuerbescheid da und es konnte gekärt werden bzw. nachgewiesen, dass diese Zeit bereits versteuert ist. Das ist wichtig, ansonsten müßte man event. doch in D versteuern. Aber so rum hat alles geklappt, frz. Steuer deklariert, wir zufrieden, das deutsche FA "mußte" sich auch zufrieden geben.
Also ran die 2 Erklärungen und viel Erfolg
wünscht die grenzgängerin

Offline Scaramouche

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 8
    • Profil anzeigen
Re: Abgabe von Einkommensteuererklärungen für das Umzugsjahr D->F
« Antwort #6 am: 27. August 2008, 18:59:37 »
Hallo Grenzgängerin und pifolog,

vielen Dank für Euer Feedback! Es ist tatsächlich so, dass man 2 Steuererklärungen abgeben muss und sich mit beiden Steuerbehörden auseinandersetzen muss. Am besten gibt man die Steuererklärung zuerst in Frankreich ab, um für die deutschen Finanzbehörden Nachweise zu haben. Ein Bekannter von mir hat mir geraten, auf dieser Basis persönlich mit dem zuständigen Finanzbeamten zu sprechen. Er hat das so vor 4 Jahren gemacht, als er selbst nach Frankreich gezogen ist und blieb vor weiteren Komplikationen mit dem deutschen Finanzamt verschont.

Viele Grüße, Christian