Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: poivre am 26. August 2014, 16:55:57

Titel: Abfindung bei Auflösungsvertrag
Beitrag von: poivre am 26. August 2014, 16:55:57
Hallo zusammen,

 
ich will einen Auflösungsvertrag mit Abfindung mit meiner Firma machen.
Wie wird die Abfindung versteuert, bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld in F , wenn ja in welcher Höhe?
Fragen über Fragen..., weiss hier jemand Rat oder kennt jemanden der mir weiterhelfen kann?

Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe

Grüße
poivre
Titel: Re: Abfindung bei Auflösungsvertrag
Beitrag von: Nutellalein am 27. August 2014, 14:40:09
Wird man bei einem Aufhebungsvertrag nicht automatisch für 3 Monate für das AL-Geld gesperrt?  ??? Oder bin ich da jetzt auf dem falschem Dampfer? Hab das so in Erinnerung...
Wg. Abfindung gibt es da verschiedene Aussagen...hängt scheinbar auch mit von der Höhe ab, wie lange man kein AL-Geld bekommt.

Frag doch mal auf dem D. Arbeitsamt nach wg. der Zahlungen und dem Aufhebungsvertrag. Und in F. auf deinerm Finanzamt wg. der Versteuerung.

Sorry, daß ich nicht mehr helfen konnte.

Nutellalein
Titel: Re: Abfindung bei Auflösungsvertrag
Beitrag von: poivre am 27. August 2014, 16:43:09
Hallo Nutellalein,

vielen Danke für deine Antwort ,aber ich bräuchte einen Fachmann der mir konkret weiterhelfen kann, evtl. Steuerberater, Rechtsanwalt oder so jemanden. Weiss da niemand was...?  :-[

Nochmal Danke Nutellalein und
Grüße aus Merten
Titel: Re: Abfindung bei Auflösungsvertrag
Beitrag von: Ralph am 27. August 2014, 19:02:55
wenn man Dir konkret weiterhelfen soll, mußt Du Deine Angaben auch mal ein bisschen präzisieren.....Auflösungsvertrag mit AG in F oder D ? Hast Du in F eine Carte Vitale ?

Und dann wäre der korrekte Ansprechpartner das französische Arbeitsamt....die können Dir dann schon sagen ob und wie lange das Arbeitslosengeld gesperrt ist.
Wir haben zb. einen Aufhebungsvertrag nach französischem Recht gemacht. Das gab 3 Monate Sperre und die Abfindung wurde ganz normal in F versteuert da es auch auf dem Gehaltsnachweis so ausgewiesen wird.
Titel: Re: Abfindung bei Auflösungsvertrag
Beitrag von: poivre am 01. September 2014, 17:57:16
Hallo Ralph,

danke, damit ist mir schon mal geholfen.

Grüße