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Autor Thema: Abfindung bei Aufhebungsvertrag - Abfindung Sozial Plan  (Gelesen 2904 mal)

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Offline Sophie

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 :winkerwinker:

Ich habe die Themen schon durchsucht aber nicht genau die Antwort gefunden die ich brauche.
Eine Abfindung (Aufhebungsvertrag) muss ja natürlich in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings habe ich auf der Website der Steuern gelesen das nur ein Teil versteuert wird.

Und zwar:
-> was der rechtmässige Standardlimit überschreitet.
oder
-> 50% der Abfindung.
oder
-> was die Summe von 2x das Brutto Gehalt des Vorjahres überschreitet. (limit wäre hier 231k).

Hier nochmal auf FR:
L’indemnité de licenciement, pour sa fraction exonérée. Cette fraction est en principe égale à l’indemnité légale ou conventionnelle de licenciement. Elle est cependant exonérée, si cela est plus avantageux, à 50 % de l’indemnité perçue ou au double de la rémunération brute perçue au cours de l’année civile précédant la rupture du contrat de travail, dans la limite de 231 696 € pour 2016. Le surplus de l’indemnité de licenciement est imposable.

Hat dies schon mal jemand erlebt, bzw so angeben müssen?
Habe ich es wenigstens richtig verstanden?

Beispiel:
Habe 2016 50.000 € Brutto verdient, bekomme 2017 eine Abfindung von 70.000 €.
-> hier müsste ich keine Steuern drauf bezahlen? (ausser csg und crds aber das ist noch eine andere Geschichte).

Wenn es aber eine Abfindung die abhängig von einem Sozial Plan ist, scheint es gar nicht zu versteuern sein... Gilt es dann auch tatsächlich für Deutsche Sozialpläne?

Habe einfach nur Angst es falsch zu verstehen.

Danke im Voraus.
 :winkerwinker:

« Letzte Änderung: 06. Mai 2017, 17:19:21 von Sophie »

Offline Matthias#28

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Re: Abfindung bei Aufhebungsvertrag - Abfindung Sozial Plan
« Antwort #1 am: 09. Mai 2017, 14:06:12 »
Hi Sophie,
ich bin vorher zum Finanzamt in Wissembourg. Die haben mir gesagt, wenn da eine Eindeutige Formulierung drin steht, dass die Abfindung im Rahmen eines SozialPlanes erfolgt, ist dies steuerfrei.
Ich habe dann nochmal nachgefasst: "was bedeutet EINDEUTIG"?
Die Dame: sin ihr in Ditschland bei Daimler, EnBW, Metz, Siemens, (und noch 10ne)... - die machen das richtig, und das ist steuerfrei.
Ich und in welches Feld trage ich das dann ein?
Die Dame: in keins (sie war sichtlich genervt.)

Ich habe dann nochmal bei Kobl+Ehl (Steuerberater nordliches 67 fuer Grenzgaenger):
Ja die grossen Firmen machen das richtig und es ist nicht einzutragen.
Und so haben wir es gemacht.

gruss Matthias

Offline Mr gentleman

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Re: Abfindung bei Aufhebungsvertrag - Abfindung Sozial Plan
« Antwort #2 am: 12. Mai 2017, 06:16:55 »
Hallo,

wenn das so geschrieben ist:
"...Die Abfindungszahlung nach dieser Ziffer erfolgt unter Anrechnung auf etwaige Abfindungsansprüche aus dem ggfs. anwendbaren freiwilligen Sozialplan vom 02.03.2015 und seiner Verlängerung vom 18.07.2016 oder auf eine Abfindung, die aus einem anderen Rechtsgrund von der Beklagten zu zahlen ist...

Reicht das und wird von dem Finanzamt akzeptiert?