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Autor Thema: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?  (Gelesen 7633 mal)

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Offline hanafuda

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Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« am: 22. Juli 2014, 14:30:44 »
Hallo,

leider konnte ich über die Suche nichts genaues finden.
Folgende Situation, ich habe seit geraumer Zeit vor, nach Frankreich umzuziehen (Lauterbourg).
Derzeit allerdings verhandle ich mit meinem Arbeitgeber über eine Abfindung / Aufhebungsvertrag.
Das kann gerne noch 2-3 Monate gehen, kann aber auch sein, das der Aufhebungsvertrag schon nächsten Monat auf dem Tisch liegt, man weiß es nicht, das verhandelt mein Anwalt.

Angenommen ich würde jetzt im August noch umziehen, nach Frankreich und mich dort wohnhaft melden.
Gibt es eine "Vorlaufzeit", wie lange ich dort schon wohnen muß, um in Frankreich versteuert zu werden?
Oder wäre es eine Option, mich dort sofort zu melden und dann die Abfindung steuerfrei zu erhalten?

Ungerne möchte ich fast 50% der Abfindung abgeben, da bin ich ehrlich!

Würde mich über Info freuen, vielen Dank und beste Grüße

Offline Sabine

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #1 am: 22. Juli 2014, 14:41:46 »
Ob es Vorlaufzeiten gibt, weiß ich nicht. Denke aber nicht, zumindest das Gehalt des Folgemonats nach Umzug fällt sofort unter die französische Steuer.
Allerdings sind Abfindungen auch nicht unbedingt steuerfrei. Mein Kenntnisstand ist schon einige Jahre her, da mußte man von der Firma zumindest noch einen Schrieb bringen, dass diese dich betriebsbedingt gekündigt hat, sonst wäre die Abfindung auch höher besteuert worden. Wie das aktuell aussieht, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht mal bei EURES nachfragen.

LG
Sabine

banjo

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #2 am: 22. Juli 2014, 14:43:17 »
Du bist ab dem Datum von der Zahlung der dt. Lohnsteuer befreit, das auf dem entsprechende Freistellungsbescheid steht, der Deinem AG zugeht. In Abhängigkeit der 4 beteiligten Institutionen (Du, Dein AG, FA in F, FA in D) dauert das ab Antragstellung so 4-6 Wochen. Die Befreiung kann auch rückwirkend zu einem Umzugsdatum erfolgen (z. Bsp. durch Vorlage der dt. Abmeldebescheinigung). Wenn die Abfindungszahlung danach ist, dann wirst Du in D keine Lohnsteuer darauf zahlen.

F kennt Abfindungen als Instrument nicht. Der steuerliche Ausgang ist ungewiss. Kann sein, dass Du es steuerfrei bekommst, kann sein, dass es als normales Einkommen versteuert wird. Bei letzterem kann das auch wieder dazu führen, dass Du es nahezu steuerfrei bekommst - hängt von der Höhe und der restlichen steuerpflichtigen Einnahmen in 2014 ab.

Vielleicht wäre es sinnvoll, einen Steuerberater dazu zu befragen. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht und diese Antwort bzgl. der Ungewissheit erhalten. Gut denkbar, dass sich da mittlerweile aber was geändert hat.

Offline hanafuda

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #3 am: 22. Juli 2014, 20:49:20 »
Danke euch erstmal, hab heute mit meinem Anwalt gesprochen, er meinte ungefähr das gleiche wie ihr.
Ungewiss ist eigentlich nur, das mein Arbeitgeber solche Klauseln in die Abfindung einbaut, leider ist dieser nicht dafür bekannt, menschenfreundlich zu sein, eher schreiben die das mit Absicht nicht rein, damit ich weniger von dem Geld habe...

Naja, mal sehen, danke euch in jedem Fall erstmal!

Offline Ralph

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #4 am: 22. Juli 2014, 22:00:11 »
F kennt Abfindungen als Instrument nicht. Der steuerliche Ausgang ist ungewiss. Kann sein, dass Du es steuerfrei bekommst, kann sein, dass es als normales Einkommen versteuert wird. Bei letzterem kann das auch wieder dazu führen, dass Du es nahezu steuerfrei bekommst - hängt von der Höhe und der restlichen steuerpflichtigen Einnahmen in 2014 ab.

Vielleicht wäre es sinnvoll, einen Steuerberater dazu zu befragen. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht und diese Antwort bzgl. der Ungewissheit erhalten. Gut denkbar, dass sich da mittlerweile aber was geändert hat.


Es gibt in F sehr wohl den Aufhebungsvertrag samt Abfindung (wird allerdings nicht sooft genutzt wie in D) . Die ist im Allgemeinen nicht ganz so hoch wie in D. Und sie werden ganz normal versteuert.
(Die Abfindung fließt bei französichen Arbeitnehmern ins ganz normale Brutto mit rein - die dann zu versteuern ist.)
Außerdem führen sie zu einer  Sperre beim Arbeitslosengeld.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2014, 12:59:53 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Nutellalein

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #5 am: 23. Juli 2014, 12:52:32 »
@Ralph
Zitat
Außerdem führen sie zu einer 3 monatigen Sperre beim Arbeitslosengeld.
Ist das abhängig von der Höhe der Abfindung? Hab auch mal gehört, daß das AL-Geld so lange nicht gezahlt wird, bis die Abfindung aufgebraucht ist...
(also quasi so viele Monate kein AL-Geld, bis die Höhe der Abfindung erreicht ist).

Oder ist das nur ein Ammenmärchen?

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline hanafuda

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #6 am: 23. Juli 2014, 15:48:41 »
Für Deutschland ist das ein Ammenmärchen, was man befürchten muss, sind 3 Monate Sperre, auch sogenannte Vermerke, das die Kündigung betriebsbedingt war, helfen da nicht, sobald man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und die Abfindung ich glaube 8000€ übersteigt, erhält man 3 Monate Sperre, das lohnt sich also wirklich erst ab Beträgen von 35-50000€ in Deutschland und entsprechender Freistellung, so das man die 3 Monate ohne Probleme überbrücken kann und trotzdem ordentlich was über bleibt.
Hängt natürlich alles von der Branche und Betriebszugehörigkeit ab, manche Branchen zahlen eh nur einen halben Monathslohn pro Beschäftigungsjahr, bei meiner sind es eher 2- 2,5 Monate.

MfG

Offline Dragonvamp

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #7 am: 26. Juli 2014, 01:40:03 »
@ nutellalein:
Da hast du sogar recht. Bei uns stand das Thema auch im Raum, da viele entlassen wurden.
Und da habe ich dann auch mitbekommen, wie viele Kollegen gescholten haben, wie dämlich manche sein können eine Abfindung statt eines neuen Angebots (etwas kompliziertere Geschichte) anzunehmen, da man solange kein ALG bekommt, bis die Anbindung aufgebraucht ist. Dein Geld wird ausgerechnet und dann auf Monate umgerechnet. So kann es dann passieren, dass du bei "kleinen" Summen bereits 108 Wochen (gute zwei Jahre) gesperrt bist.
Deswegen sollte man wohl immer ganz genau aufpassen.

Wie dem auch sei. So hab ich das bei uns mitbekommen 😉

Offline spk

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Re: Abfindung 2014, noch schnell umziehen...?
« Antwort #8 am: 26. Juli 2014, 12:24:09 »
Hallo,

Ich bin seit 01.01.2014 ohne Arbeit. Zu diesem Termin habe ich mich auch bei Pole Emploi arbeitssuchend gemeldet. Für meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich wurden Karenzzeiten berücksichtigt (s.u.).
Da meine Abfindung weit über der in F gesetzlich festgelegten lag, kam die maximal mögliche Anzahl von Karenztagen zur Anwendung, d.h. nach 82 Tagen (75 + 7, s.u.). Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bleibt davon unberührt.
Meines Wissens nach ist die Abfindung, gezahlt bei betriebsbedingter Kündigung, steuerfrei.


hier Infos zu den Karenzzeiten:

Quelle : 
Ratgeber für Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich, Arbeitskammer des Saarlandes

http://www.frontalierslorraine.eu/de/crd_publications/ratgeber-fur-grenzganger-aus-deutschland-und-frankreich-3/


1.5.2.3 Zahlungsmodalitäten
 Zahlungsbeginn: die Zahlung bekommen Sie nicht direkt nach Ihrer Anmeldung
bei der Pôle-Emploi. Es gibt so genannte Karenzfristen in folgenden Situationen:
 bei Zahlung von Urlaubsentschädigungen oder
 bei Abfindungen, die höher sind als die bei Kündigungen gesetzlich festlegten
Summen in Frankreich. Maximal ruht jedoch der Anspruch 75 Tage.
In jedem Fall wird allerdings immer eine Wartezeit von 7 Tagen selbst nach Ende
einer Karenzfrist angewendet.


Grüsse
Stefan