Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...  (Gelesen 9977 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Nase

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 265
    • Profil anzeigen
Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« am: 29. August 2018, 09:26:38 »
Ich muss leider mal was wegen der Einkommensteuer fragen.
Vorab als Info.
Ich bin erst im Oktober 2017 nach "F" gezogen und habe meine Steuererklärung für 2017, da es die erste war, schriftlich gemacht. Wie zu erwarten war muss ich für 2017 in "F" keine Steuern zahlen. Ich bin  Grenzgänger, arbeite also in "D".

Jetzt mein(e) Problem(e)
Es ist ja sicher bekannt, dass ab dem 01.01.2019 das Steuersystem in "F" umgestellt wird. Die Steuer ist dann, wie in "D" auch, direkt vom Arbeitgeber abzuführen. Dementsprechend kamen mit meinem Steuerbescheid jede Menge Infoblätter mit, die die Änderung erklären.
Keine Info bezieht sich aber auf's Arbeiten im Ausland... Ich gehe mal davon aus, dass die Steuer nicht von einem deutschen Arbeitgeber eingefordert wird. Selbst wenn, die Höhe der eingeforderten Steuer bezieht sich auf die Steuer der letzten Steuererklärung und die ist bei mir ja 0.-€.
Jetzt mal die erste Frage. Wie kommt der Französische Fiskus an meine Steuern?
Ich mag es eigentlich aus Deutschland, dass die Steuer monatlich einbehalten wird und suche nach einer Möglichkeit monatliche Steuerzahlungen vorzunehmen, die dann mit dem Jahressteuerbescheid verrechnet werden. Deshalb begrüße ich diese Umstellung eigentlich, aber wie erreiche ich mein Ziel?

In den Infoblättern und in der Erklärung selbst wimmelt es von Hinweisen auf den persönlichen Bereich bei "impots.gouv.fr". Ich dachte nach dem ersten Steuerbescheid kann ich mir dort einen Onlinezugang anlegen. Die Anlage des Kontos scheitert aber auch. Hier wird eine 7-stellige Online-Zugangsnummer vorausgesetzt. Auf meinem Steuerbescheid heißt es dazu, dass diese Nummer auf der ersten Seite meiner Steuererklärung zu finden sei??? Verstehe ich da was falsch? Die Erklärung habe ich auf einem Standardvordruck aus dem Internet gemacht. Da kann doch keine persönliche Zugangsnummer draufstehen...

Hat jemand Rat für mich? Kennt sich da ein wenig aus? Hat evtl. das gleiche Problem und bereits gelöst?

Leider ist mein Französisch immer noch so miserabel. Sonst hätte ich längst einen Termin beim Finanzamt in Wissembourg ausgemacht ;-(

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #1 am: 29. August 2018, 09:54:29 »
Hey,

Also für uns Grenzgänger ändert sich nichts. Dieses wurde hier bereits in einigen Foren besprochen und als Mail kam dieses bei mir auch bereits an...
Wir zahlen wie gewohnt das was wir bereits gezahlt haben und machen im Folgejahr unsere Erklärung.
Erklärungen dazu gibt es hier genug im Forum.

Auf jeder Steuererklärung steht eine 12 oder 13 Stellige Nummer. Also die Erklärung, die das Finanzamt einem nach abgeben (ein weißer Zettel mit allen Infos) zukommen lässt. Mit dieser nr kann man sich dann bei impôts.gouv registrieren und dann alles online machen.

Grüße

Offline Nase

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 265
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #2 am: 29. August 2018, 10:46:00 »
Danke Dir für die Info!
und entschuldige wenn ich hier so "unwissend" rüberkomme... aber ich habe hier im Forum nichts dazu gefunden. Meine Steuererklärung habe ich, wie gesagt, schriftlich gemacht (vom Steuerberater, weil es meine erste war, machen lassen). Einen weißen Zettel (Ich denke mal wie eine Eingangsbestätigung) habe ich nicht erhalten...... Außerdem wird beim Einrichten eines Accounts ein 7-stellige Nr. verlangt.

Grüße

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #3 am: 29. August 2018, 10:49:22 »
Hi Dragon...

sicher, dass sich da nix ändert? Ich dachte, die stellen für alle auf monatliche Abbuchung um. Ich hatte bisher 3 Abbuchungen pro Jahr.

Richtig ist aber, dass die Franzosen nichts vom deutschen Arbeitgeber überwiesen bekommen. Also gibt es für Grenzgänger nicht die echte "Quellensteuer".

Gruß Mathis

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #4 am: 29. August 2018, 10:53:40 »
Hallo Nase,

wenn Du die erste Steuererklärung schriftlich gemacht hast, hast Du natürlich noch keine Steuernummer oder ID. Die wird bei der Erfassung von der Finanzbehörde zugeteilt. Sollte auf dem Bescheid stehen, der (je nachdem) im August, September oder Oktober kommt.

Gruß Mathis

Offline Nase

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 265
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #5 am: 29. August 2018, 11:08:02 »
Hallo Mathis,

ich habe den Steuerbescheid bereits bekommen und er beinhaltet auch meine Steuernummer (und die meiner Frau) im Feld "No d'access en ligne" steht aber nur "voir votre déclaration". Wenn ich auf "www.impots.gouv.fr" einen Account anlegen will, wird diese 7-stellige Nr. abgefragt (siehe Anhang). Als Hilfetext wird angezeigt "Ce numéro figure en haut de la première page de votre dernière déclaration de revenus"
Das scheint mir die Bestätigung zu sein von der Dragonvamp sprach, welche ich nicht habe....

Gruß

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #6 am: 29. August 2018, 12:58:19 »
Hi Dragon...

sicher, dass sich da nix ändert? Ich dachte, die stellen für alle auf monatliche Abbuchung um. Ich hatte bisher 3 Abbuchungen pro Jahr.

Richtig ist aber, dass die Franzosen nichts vom deutschen Arbeitgeber überwiesen bekommen. Also gibt es für Grenzgänger nicht die echte "Quellensteuer".

Gruß Mathis

Wie lange machst du schon Steuererklärung in Frankreich? Das erste Jahr volle Summe, zweite Jahr kann man dann schon splitten. Ich lebe seit elf Jahren hier. Wenn ich Steuer zahlen würde, könnte ich auf zehn raten zahlen (Januar bis Oktober) November und Dezember sind dann, wenn man mehr zahlen muss als man vorausgezahlt hat, hälftig als Restschuld .
Schau mal bei dir im System nach. Da kann man nämlich auf monatlich umstellen. Geht genauso mit der wohnsteuer.

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #7 am: 29. August 2018, 13:01:03 »
Hallo Mathis,

ich habe den Steuerbescheid bereits bekommen und er beinhaltet auch meine Steuernummer (und die meiner Frau) im Feld "No d'access en ligne" steht aber nur "voir votre déclaration". Wenn ich auf "www.impots.gouv.fr" einen Account anlegen will, wird diese 7-stellige Nr. abgefragt (siehe Anhang). Als Hilfetext wird angezeigt "Ce numéro figure en haut de la première page de votre dernière déclaration de revenus"
Das scheint mir die Bestätigung zu sein von der Dragonvamp sprach, welche ich nicht habe....

Gruß

Schau dir deinen steuerempfamgsbescheid, kommt mittlerweile spätestens zum 31.7, zumindest in wissembourg.
Dort stehen oben links sämtliche trésorerie Daten.
Darunter findest du dann Nummern. Eben diese, die du zur Anmeldung benötigst.
Ich kann dir privat meine schicken, wenn du magst, also wie es aussehen sollte.

Grüße

P.s hab grad mi nachgeschaut. Die andere Nummer steht bei mir vorgedruckt im ersten blauen Papier, dass ich dem Finanzamt zukommen lassen habe. Da müsstest du wohl deine Papiere mal durschauen. Die nr kommt mit der ersten Erklärung. So war es zumindest mal. Ansonsten Finanzamt Anfragen :)
« Letzte Änderung: 29. August 2018, 13:06:42 von Dragonvamp »

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #8 am: 29. August 2018, 15:32:52 »
Hi,


Wie lange machst du schon Steuererklärung in Frankreich? Das erste Jahr volle Summe, zweite Jahr kann man dann schon splitten. Ich lebe seit elf Jahren hier. Wenn ich Steuer zahlen würde, könnte ich auf zehn raten zahlen (Januar bis Oktober) November und Dezember sind dann, wenn man mehr zahlen muss als man vorausgezahlt hat, hälftig als Restschuld .
Schau mal bei dir im System nach. Da kann man nämlich auf monatlich umstellen. Geht genauso mit der wohnsteuer.

Steuererklärungen mache ich seit 15 Jahren in Frankreich. Sicher könnte ich auf monatlich umstellen, aber wozu? Ich fand es bisher besser, es in 3 Tranchen zu zahlen. Und ich glaube, ab nächstes Jahr muss ich monatlich zahlen, ob ich will oder nicht.

Gruß Mathis

Offline Nase

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 265
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #9 am: 30. August 2018, 07:41:21 »
Ich habe jetzt auf Hinweis von Dragonvamp (Danke  :doppeld:) nochmal alle Unterlagen durchgesehen (sind ja nicht so viele). Ich habe definitiv vom Finanzamt nichts Weiteres bekommen als den Steuerbescheid. Damit habe ich die 7-stellige Nummer, welche für die Anlage eines Online-Accounts benötigt wird definitiv nicht  :-[

Vielleicht "posten" andere Neulinge in "F" mal Ihre Erfahrungen mit dem ersten Steuerbescheid.

Grüße

Offline Dinah1895

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #10 am: 03. September 2018, 20:33:46 »
Hallo Nase,

ich bin zwar schon seit 2012 in Frankreich, aber habe meine erste Steuererklärung erst 2017 gemacht (nach Ende meines Studiums).
Ich hatte das gleiche Problem wie Du und bekam keine Nummer - die bekam ich erst dieses Jahr mit den Unterlagen für die Steuererklärung 2017 im Mai (oder April).

Vielleicht solltest Du mal bei deinem Finanzamt nachfragen - wenn es geht. In meinem geht partout keiner ans Telefon und eine eMail Adresse gibt es auch nicht mehr.  :anixwissen:

Grüße

Offline Nase

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 265
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #11 am: 04. September 2018, 12:48:52 »
Hallo Dinah,

Danke Dir für die Info. Das scheint mir sogar plausibel. Wusste nur nicht, dass mir die Unterlagen "autom." zugestellt werden. Ich dachte, da man die Steuererklärung dann ja online machen muss, ich muss an den Abgabetermin denken. War mir nicht klar, dass man Unterlagen bekommt.

Ja, Mail ist in "F" nicht ganz so "beliebt" wie in "D"... auf inpôts.gouv.fr habe ich auch schon vergeblich nach einer Mailadresse gesucht. Derzeit habe ich auch "ein paar Probleme" mit der CPAM (noch immer keine Carte Vital). Dort sucht man auch vergeblich nach einer Mailadresse. Nur noch eine gebührenpflichtige Telefonnummer. Selbst nachdem ich per Einschreiben darum gebeten habe per Mail mit mir zu kommunizieren wird das ignoriert. Haben wohl Angst, dass man einfach die "Antworten"-Schaltfläche benutzt...  :)

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #12 am: 07. September 2018, 00:43:31 »
Hallo Zusammen, heute habe ich auch meine Steuersachen bekommen. Es steht nichts davon drin, dass es so weiterläuft wie bisher. Also werde ich nach Wissembourg fahren und mir Klarheit verschaffen. Dauert aber 2 Wochen. Melde mich dann!

Gruß Zaren

Offline Waylon57

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 711
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #13 am: 07. September 2018, 05:11:37 »
Hallo Zusammen, heute habe ich auch meine Steuersachen bekommen. Es steht nichts davon drin, dass es so weiterläuft wie bisher. Also werde ich nach Wissembourg fahren und mir Klarheit verschaffen. Dauert aber 2 Wochen. Melde mich dann!

Gruß Zaren

Ich hab' die auf dem Beiblatt angegebene Nummer angerufen. Der Mitarbeiter am Telefon wollte meine Steuernummer wissen und konnte mir damit meine Fragen beantworten.

Er hat folgende Aussagen gemacht:
Trotz dem Hinweis auf der Steuererklärung, dass der monatliche Abschlag am 31.12. endet, läuft dieser weiter. Heißt also in unserem Fall, dass der Anteil meiner Frau ab 2019 direkt mit dem Gehalt in Frankreich eingezogen wird und mein Anteil weiter über Abschläge läuft.   

Offline Bingo

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 409
    • Profil anzeigen
Re: Ab 2019 Steuerabzug direkt vom Arbeitgeber...
« Antwort #14 am: 07. September 2018, 14:50:18 »
Es läuft weiterhin monatlich wie bisher.
Steht direkt oben auf der 2. Seite vom Bescheid.
Auf der 4. Seite steht auch wieviel abgebucht wird.