Für das KUG weiß ich es nicht genau, für die Insolvenz aber aus eigener Erfahrung sehr genau:
Die Berechnungsvorschrift sagt, es wird ein % vom Nettoeinkommen gezahlt. Dieses wird fiktiv ermittelt, indem ein Netto nach dt Steuer berechnet wird. Davon wird das Insolvenzgeld berechnet. Ob dieses selbst dann in D nochmal steuerpflichtig wär, weiß ich nicht. In F aber in jedem Fall, alle Einkünfte sind steuerpflichtig.
Bei mir bescheinigte der AG das Insolvenzgeld, das ja auch nicht von ihm geleistet wird, nicht in den Jahressummen auf der Gehaltsabrechnung Dezember, sondern separat, weshalb ich es damals vergaß....
Diese Berechnungsweise in D ist reine Politik, sprich Augenwischerei und schafft dadurch nur Mißverständnisse.
Aber es ist doch viel besser, zu sagen: Wir zahlen Dir 90% (fiktiv, nur Bsp) von Deinem Netto, als klar und unmißverständlich, es gibt nur 63% vom Brutto.
Bei Krankengeld ists genauso, deshalb würde mich wundern, wenn es auf KUG nicht auch zuträfe.