Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Daltons38 am 16. September 2007, 15:32:21

Titel: 45 Tage regelung .. muss ich die nachweisen wann und wo ich schlafe
Beitrag von: Daltons38 am 16. September 2007, 15:32:21
Hab Wohnsitz in Frankreich habe im Jahr 10 Wochen Urlaub das sind mehr wie 45 Tage muss ich da in Frankreich weiterhin bleiben oder Schlafen ... wer kontrolliert wie und wann ich in meiner wohnung bin.. wenn intressiert es wann und wo ich bin ist das relevant..
Titel: Re: 45 Tage regelung .. muss ich die nachweisen wann und wo ich schlafe
Beitrag von: Marco am 16. September 2007, 17:17:44
hi daltons,

nein, die 45 tage regelung ist nur für arbeitstage. urlaub sind ja keine arbeitstage :).

grüße,
marco
Titel: Re: 45 Tage regelung .. muss ich die nachweisen wann und wo ich schlafe
Beitrag von: Daltons38 am 16. September 2007, 18:15:23
Und wie ist es generell... wer kontrolliert wann ich daheim bin in FR .. Intressiert das überhaupt jemand ... wenn ich z.b oft bei freunde in BRD übernachte ist das schlimm.. muss ich die tage nachweisen wenn ja wie ...
Titel: Re: 45 Tage regelung .. muss ich die nachweisen wann und wo ich schlafe
Beitrag von: Sabine am 17. September 2007, 16:04:54
wo kein Kläger, da kein Richter....

Bekommt ja normalerweise keiner mit, ob Du tatsächlich zuhause schläfst.
Bist Du aber z.B.  oft auf Dienstreise und rechnest dass mit Deiner Firma ab, könnte ein findiger Steuerprüfer vielleicht schon mal nachrechnen, ob Du nicht eigentlich in Deutschland versteuern müsstest.