Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 45 Tage Regelung - Komisches Urteil vom Freiburger Finanzamt!  (Gelesen 3373 mal)

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Offline Fr-Maurice

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Hallo Zusammen,

Ich bin auch grenzgänger nach F (wohne in Freiburg, arbeite im Elsass) und kehre mehr als 45 Tage nicht nach Freiburg zurück da ich mehr als 45 Tage ausserhalb der grenzzone unterwegs bin sowohl in Frankreich, Deutschland und anderen Ländern.

Nach meinem Wissen müsste ich also meine Steuer in Frankreich bezahlen? Kann mir Jemanden dies bitte bestätigen?

Ich habe einen Streit mit dem Freiburger Finanzamt seit 2005. Das FA akzeptiert diese 45 Tage Regelung nicht und möchte dass ich Steuer für die Arbeitstage bezahle wo ich in Deutschland bin oder im Ausland ausser Frankreich. Für die Tage wo ich in Frankreich verbringe muss ich in Deutschland keine Steuer bezahlen laut dem Freiburger FA.....?

Ist dieses vorgehen vom FA so richtig?

Wo kann ich mich ausführlich dazu beraten und unterstützen lassen? Wie muss ich mit dem FA vorgehen?

Im voraus vielen vielen Dank für Eure Hilfe

Maurice der Franzose

Offline Dieter12

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Re: 45 Tage Regelung - Komisches Urteil vom Freiburger Finanzamt!
« Antwort #1 am: 07. März 2008, 16:29:56 »
Hi Maurice,

Vom Prinzip her ist es so, dass in Arbeitsverhältnissen zwischen D und F man die Steuern im Land des Arbeitgebers/Arbeitsstätte bezahlt. Die Ausnahme ist dann im Grenzgebiet, wo man unter bestimmten Bedingungen beantragen kann, im Wohnsitzland die Steuern bezahlen zu dürfen.
Wenn also dein Arbeitgeber in F ansässig ist und du in F arbeitest (Grenzgebiet oder nicht, ist egal), müsstest du deine Steuern in F bezahlen. Ich verstehe da auch nicht, warum das f Finanzamt sich so einfach "übers Ohr hauen" lässt.
Wenn du allerdings in mehreren Länder tätig bist und weniger als 183 Tage in F arbeitest, könnte der Fall etwas anders liegen. Im Forum steht bereits dazu was:
z.B. : http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen-in-frankreich-arbeiten-in-deutschland-t17.0.html;msg104#msg104

Gruss, Dieter