Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Oli am 07. Juni 2007, 15:11:03
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Hallo an die Erfahrenen.
Ich möchte ins Grenzgebiet Frankreich und von dort aus als freiberuflicher Promoter in DE arbeiten. Das mache ich zur Zeit auch hier in DE, nur geht mir das Land gewaltig auf den Zeiger. Da ich jeden Abend nach Frankreich zurück kommen würde, ist die 183 Tage Regelung für mich nicht von Bedeutung (bitte um Korrektur, wenn ich was falsch erzähle). ABER da gibt es ja diese 45 Tage Regelung und die gefällt mir nicht. Da ich ja selbstständig bin, habe ich die Hoffnung die Regelung trifft nur auf feste Arbeitnehmer zu. Schließlich kann ich ja auf eigne Rechnung arbeiten wo ich will und es die Auftragslage hergibt.
Vielleicht kann mir ein Erfahrener helfen. Bin für alles dankbar.
P.S. Könnt auch ein 1-2 Zi Whg brauchen, Lauterbourg wäre das Bonbon :-)
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nach den vorgaben allerdings zahlst du deine steuern auch weiterhin in deutschland, da freiberufler und selbständige nicht in frankreich steuern zahlen sondern eben in deutschland.
von daher spielt die 45-tage regelung keine rolle bei dir, zum guten oder zum schlechten ;-).
grüße,
marco
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Hallo Marco,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Ich meinte, mein "Firmensitz" ist ja auch in F und je nach Auftragslage arbeitet man im Ausland. WENN ich nun in Schweden, Belgien usw. arbeiten würde, müßte ich ja dann in jedem Land Steuern bezahlen. Viele Firmen gehen ja ins Ausland, wegen den Steuern oder hab ich da was falsch verstanden ?
Viele Grüße
Oli
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Selbständige zahlen in Deutschland ihre Steuern ?
Allerdings muss es da doch Ausnahmen geben, ich kenne Personen die in Deutschland wohnen und in Frankreich im Gesundheitswesen selbständig sind ( werden von öffentlichen Kassen bezahlt ), die zahlen ihre Steuern, Rente, Versicherung ... in Frankreich.
Kann mich da jemand aufklären ?
Ach so ich vergass zu sagen dass diese Bekannten auch die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen.
Grüße,
Nina
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Hallo Pit57,
vielen Dank für deinen Beitrag !!!
Viele Grüße
Oli