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Autor Thema: 45 Tage Regelung auch bei Freiberuflichen (z.B.Promoter) ?  (Gelesen 5043 mal)

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Offline Oli

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Hallo an die Erfahrenen.
Ich möchte ins Grenzgebiet Frankreich und von dort aus als freiberuflicher Promoter in DE arbeiten. Das mache ich zur Zeit auch hier in DE, nur geht mir das Land gewaltig auf den Zeiger. Da ich jeden Abend nach Frankreich zurück kommen würde, ist die 183 Tage Regelung für mich nicht von Bedeutung (bitte um Korrektur, wenn ich was falsch erzähle). ABER da gibt es ja diese 45 Tage Regelung und die gefällt mir nicht. Da ich ja selbstständig bin, habe ich die Hoffnung die Regelung trifft nur auf feste Arbeitnehmer zu. Schließlich kann ich ja auf eigne Rechnung arbeiten wo ich will und es die Auftragslage hergibt.
Vielleicht kann mir ein Erfahrener helfen. Bin für alles dankbar.

P.S. Könnt auch ein 1-2 Zi Whg brauchen, Lauterbourg wäre das Bonbon :-)

Offline Marco

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45 Tage Regelung auch bei Freiberuflichen (z.B.Promoter) ?
« Antwort #1 am: 08. Juni 2007, 13:08:13 »
nach den vorgaben allerdings zahlst du deine steuern auch weiterhin in deutschland, da freiberufler und selbständige nicht in frankreich steuern zahlen sondern eben in deutschland.

von daher spielt die 45-tage regelung keine rolle bei dir, zum guten oder zum schlechten ;-).

grüße,
marco

Offline Oli

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45 Tage Regelung auch bei Freiberuflichen (z.B.Promoter) ?
« Antwort #2 am: 08. Juni 2007, 21:23:24 »
Hallo Marco,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Ich meinte, mein "Firmensitz" ist ja auch in F und je nach Auftragslage arbeitet man im Ausland. WENN ich nun in Schweden, Belgien usw. arbeiten würde, müßte ich ja dann in jedem Land Steuern bezahlen. Viele Firmen gehen  ja ins Ausland, wegen den Steuern oder hab ich da was falsch verstanden ?

Viele Grüße
Oli

Guest

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45 Tage Regelung auch bei Freiberuflichen (z.B.Promoter) ?
« Antwort #3 am: 08. Juni 2007, 23:14:47 »
Selbständige zahlen in Deutschland ihre Steuern ?
Allerdings muss es da doch Ausnahmen geben, ich kenne  Personen die in Deutschland wohnen und in Frankreich im Gesundheitswesen selbständig sind ( werden von öffentlichen  Kassen bezahlt ), die zahlen ihre Steuern, Rente, Versicherung ... in Frankreich.
Kann mich da jemand aufklären ?
Ach so ich vergass zu sagen dass diese Bekannten auch die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen.
Grüße,
Nina

Offline Oli

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45 Tage Regelung auch bei Freiberuflichen (z.B.Promoter) ?
« Antwort #4 am: 19. Juni 2007, 19:40:47 »
Hallo Pit57,
vielen Dank für deinen Beitrag !!!

Viele Grüße
Oli