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Autor Thema: 45 Tage Regelung  (Gelesen 11426 mal)

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Offline jave

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45 Tage Regelung
« am: 08. Juli 2007, 21:00:40 »
Hallo an alle,

diese Frage wurde zwar schon öfters diskutiert, ich habe es aber noch nicht ganz verstanden. Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland als Projektingenieur bei einer Firma im Grenzgebiet. Prinzipiell wäre es kein Problem, den Grenzgängerstatus zu bekommen. Ich muss aber für meine Projekte oft wochenweise ins Ausland. Ich bin also außerhalb der Grenzzone für meinen Arbeitgeber tätig und komme damit vermutlich an mehr als 45 Tagen nicht an den Wohnsitz zurück.
Kann ich nun den Grenzgängerstatus beantragen?

Gruß
Michael

Offline Marco

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Re: 45 Tage Regelung
« Antwort #1 am: 08. Juli 2007, 21:17:34 »
beantragen kannst du ihn auf jeden fall. im schlimmsten fall würdest du in deutschland wieder steuerpflichtig werden, hättest also keine nachteile gegenüber deinem jetzigen status. im günstigsten fall wirst du weiterhin wie ein grenzgänger in frankreich besteuert und zahlst daher erst einmal weniger.

es kann natürlich nicht schaden, erst mal das gesparte geld zur seite zu legen, falls du damit rechnen musst, es doch eventuell in deutschland zahlen zu müssen.

viele grüße,
marco

Offline Marco

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Re: 45 Tage Regelung
« Antwort #2 am: 21. Juli 2007, 18:21:59 »
pit, nein, dann würde man die steuern im land des arbeitgebers zahlen, meist also in deutschland. wohin und wie lange man in dem falle unterwegs wäre, wäre völlig egal.

die versteuerung im wohnsitzland ist nämlich die grenzgänger-regel und diese ist an die 45 tage gebunden.

grüße,
marco

Martin123

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Re: 45 Tage Regelung
« Antwort #3 am: 08. Februar 2008, 22:24:03 »
Hallo,
ja richtig, es kann anhand einer Spesenabrechnung nachvollzogen werden, wie oft man auf Dienstreisen war und ob man nicht mehr als 45 Tage in D gewesen ist. Was passiert übrigens in dem Fall, wenn man eine Diensreise ins Ausland von Frankreich aus antritt aber via Deutschland fliegt.
Z.B. man fährt morgens von Frankreich nach Stuttgart und fliegt von dort nach London, und zurück. Zählt dann der Aufenthalt am Stuttgarter Flughafen als 2 Tage in Deutschland?
Danke,
Martin
« Letzte Änderung: 08. Februar 2008, 22:30:06 von Martin123 »

Offline Magnus

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Re: 45 Tage Regelung
« Antwort #4 am: 20. Februar 2008, 13:37:03 »
Hi All,

sind es eigentlich nur die Steuerprüfer der Finanzämter in den Grenzgebieten die so scharf unterwegs sind?

Das für mich zuständige FA ist über hundert km von jeder Landesgrenze entfernt, im gesamtem Unternehmen laufen die ca. 50k Gehaltsabrechnungen dort zusammen - und die sollen sich dann wirklich um die ca. 20 Grenzgänger kümmern?

Spesenabrechnungen sind natürlich potentiell gefährlich, man hinterläßt schließlich nachvollziehbare Spuren. Werden aber wirklich auch Hotelrechnungen, die ja immer ans Unternehmen gehen und den Übernachtungsgast nur irgendwo im Text aufführen, geprüft?

Und was passiert wenn man den Status doch verlieren sollte? ab wann gilt die Änderung? rückwirkend? stelle ich mir schwierig vor das dem FA in F, die ja schon Abschlagszahlungen für die Steuer des laufenden Jahres von mir erhalten haben, klar zu machen.
Ist vielleicht jemand unter uns der seinen Status wg. Überschreitung der 45-Tage-Regelung schon verloren hat? bzw. in die Diskussion mit dem FA in D einsteigen mußte?

Gruß
z.

Offline maria68

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Re: 45 Tage Regelung
« Antwort #5 am: 23. Februar 2008, 13:03:19 »
hallo ich bin neu hier.Als erstes fand ich es toll ,daß ich auf anhieb hier ein forum gefunden habe,welches evtl viele meiner fragen bezügl. eines umzuges nach f beantworten kann.Soweit ich mich nun hier informiert habe,entfällt für uns wohl leider der grenzgängerstatus.da sich mein mann meistens an min 4 tagen in der wo  in einem andren bl aufhält und nur zum we nach hause kommmt .vor einem j wars noch andres,da tätigte er viele sachen von zu hause aus .selbst wenn ich ein teil der spesen weglassen würde,denke ich ,reicht es nicht aus.oder habe ich das falsch verstanden?:(. ich arbeite zur zeit nicht,da wir noch einen 3 j. sohn haben.erhebt sich für mich die fr.lohnt es sich ,nach f hinzuziehen oder nicht.Ich kann ja auch nicht nur den finanziellen aspekt in frage stellen,denn obwohl ich als saarländerin f in der schule hatte,müsste ich wieder die schulbank drücken  ;D.ich weiß selbst,diese frage kann ich mir nur selbst beantworten.
gruß maria

mausespeck007

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Re: 45 Tage Regelung
« Antwort #6 am: 23. Februar 2008, 16:04:08 »
Hi Maria68,

Herzlich Willkommen im Forum =), geh mal über den unten abgehängten Link ins Wiki, da wirst wirst du Antworten auf deine Fragen finden.

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Hauptseite