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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eliott am 05. Juli 2015, 14:56:08

Titel: 45 Tage Grenzgängerregelung nach DBA
Beitrag von: Eliott am 05. Juli 2015, 14:56:08
Hallo zusammen,
hoffe jemand von euch hat diesbezüglich Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

Ich soll einen Zeitlang in das europäische Ausland.
Ist es richtig, dass wenn ich mehr wie 45 Arbeitstage in einem Jahr dort (Ausland) arbeite in Deutschland steuerpflichtig werde?
D.h. ich bin außerhalb der Grenzzone tätig.

Es zählen nur die Arbeitstage?

Muss ich dann nachträglich in D versteuern?

Erfahrungsbericht wären super.

Danke
Titel: Re: 45 Tage Grenzgängerregelung nach DBA
Beitrag von: Ralph am 06. Juli 2015, 15:08:25
Hier findest Du eine Definition wie das zu berechnen und aufzuteilen ist...

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/grenzgaenger-32-schaedliche-nichtrueckkehrtage-45-tage-regelung_idesk_PI10413_HI2808714.html (http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/grenzgaenger-32-schaedliche-nichtrueckkehrtage-45-tage-regelung_idesk_PI10413_HI2808714.html)
Titel: Re: 45 Tage Grenzgängerregelung nach DBA
Beitrag von: Eliott am 06. Juli 2015, 20:50:27
danke