Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?  (Gelesen 6842 mal)

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Offline Voodini

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Wenn man in F im wohnt und in D im Grenzgebiet arbeitet - Grenzgänger -, dann darf man sich bis zu 45 Tage in D aufhalten, um den Status Grenzgänger aufrechtzuhalten.

Wie verhält sich das, wenn man im Aussendienst tätig ist ?

Offline Puppels

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2009, 16:26:55 »
Wenn Du jeden Abend nach Hause fährst, dann ist das kein Problem.

Ansonsten solltest Du nicht öfters als 45 mal in einem Hotel übernachten bzw. nicht offiziell abrechnen.

Bei mehr als 45 Übernachtungen musst Du die Lohnsteuer in D abgeben.

Daher ist es oft günstiger auf die Spesen zu verzichten und die Hotelkosten selbst zu übernehmen und offiziel zu Hause übernachten.

Ralph kennt sich damit sehr gut aus.

Aber sicherlich werden hier noch genauere Angaben gemacht. Es gibt ja einige ADMs hier im Forum.

Offline pifolog

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2009, 18:20:14 »

Wenn Du jeden Abend nach Hause fährst, dann ist das kein Problem.
Ansonsten solltest Du nicht öfters als 45 mal in einem Hotel übernachten bzw. nicht offiziell abrechnen.

Hallo,

Du hast recht, letztlich kommt es auf die plausible und eventuell nachvollziehbare Darstellung an.
Und das muss dann arbeitstäglich so aussehen:
Start von der Wohnung in F aus, Grenze überqueren, Arbeit zumindest zeitweise innerhalb der Grenzregion, Rückkehr in die Wohnung nach F.

Grüße

Offline Voodini

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2009, 21:55:58 »
ich bin begestert von dem forum. Ihr klärt doch wirklich meine aktuellen Fragen ganz auf die Schnelle.

Wie sieht es aus, wenn ich für die deutsche Firma auch Kunden in nichtdeutschen Orte besuche ? Österreich, Schweiz, England ? Werden hier die Tage ebnefalls von den 45 zur Verfügung stehenden abgezogen ?

Offline Puppels

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2009, 22:38:02 »
Dann musst Du immer Bares dabei haben und die Steuer für den jeweiligen Tag und Land direkt an der Tanke bei der Klofrau abgeben.....

 :nixwieweg:


Ne Spass beiseite, ich weiss es nicht. Das Thema wurde in folgendem Link schon mal angeschnitten, aber nicht geklärt:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/45-tage-regelung-t494.0.html

Vielleicht weiß inzwischen jemand die Regelung!?!?


Offline rarad003

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #5 am: 27. Dezember 2009, 22:42:04 »
Bei mehr als 45 tagen ausserhalb der Grenzzone und nicht tägliche Rückkkehr entfällt der Grenzgängerstatus komplett und man zahl die Steuern in deutschland - ein Freund (wohnt in Strasbourg, arbeitet in D, an mehr als 45 Tagen keine Rückkehr nach F hat das durch!

Offline Voodini

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #6 am: 27. Dezember 2009, 23:32:02 »
Hi rarad003,

darf ich mich mal mit deinem freund unterhalten ?

Offline pifolog

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2009, 23:40:18 »
Eigentlich ist die chose schon geklärt.
Die Grundkonstruktion für Grenzgänger  F-D steht fest:

1. Start von der Wohnung in F
2. Über die Grenze
3. Arbeit in der erlaubten Region *
4. Zurück in die Wohnung nach F

Das muss alles eingehalten werden. An 20% der Arbeitstage -maximal 45-  im Jahr darf man davon abweichen. Sonst ist der Status Grenzgänger futsch.

* Es muss nicht der komplette Tag in der erlaubten Region gearbeitet werden. Ausflüge sind erlaubt, egal wohin. 

Offline rarad003

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2009, 07:55:19 »
So wie pifolog schreibt isses, da beißt die Maus kein Faden ab!

Offline Matthias Sonntag

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #9 am: 29. Dezember 2009, 09:13:16 »
Hallo, jetzt hätte ich eine erweiterte Frage. Nach 45 Arbeitstagen Abwesenheit, verliert man den Grenzgänerstatus, korrekt. Ist es aber nicht so, daß dann die 183 Tage Regelung greift? D.h. wenn man mehr als 183 Tage in Frankreich lebt, den Rest in Deutschland arbeitet, muß man zwar in Deutschland versteuern, bekommt aber die Differenz zur französichen Steuer über das französische Finanzamt zurück?

Offline pifolog

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #10 am: 29. Dezember 2009, 14:17:29 »
Hallo Matthias,

das muss ein Missverständnis sein. Wenn die '183-Tage' auf dich zuträfen, würdest du nämlich in Frankreich versteuern. Dazu dürfte dein Arbeitgeber jedoch keine Firma in D sein. Unwahrscheinlich.?.
 (Details unten im Link aus dem Forum).
Sonst bezahlst du in deinem Beispiel ganz normal Steuern für Lohn/Gehalt in Deutschland. Und davon wird dir nichts in F erstattet.

Grüße

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/wohnen-in-f-arbeiten-in-d-mehr-als-30-km-dazwischen-t1865.0.html;msg9836#msg9836

Offline Matthias Sonntag

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Re: 45 Tage Aufenthalt in D - wie verhält sich das als Aussendienstler ?
« Antwort #11 am: 30. Dezember 2009, 09:27:33 »
Danke pifolog,

wäre zu schön gewesen. ich hatte damals nur den ersten Teil des DBA gelesen.  :-\. Glücklicherweise falle ich aber unter die 45-Tage Regelung. :-X

Gruß
Matthias