Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung  (Gelesen 5174 mal)

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Offline RAINER im Saarland

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36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung
« am: 02. Dezember 2009, 21:44:07 »
Hallo zusammen,

Ab 2.01.2010 möchte ich nach Frankreich ziehen. Ein Bekannter ist bereits Grenzgänger und hat mir gesagt, dass ich Minimum 36 Monate in Frankreich wohnhaft sein muss. Ansonsten werde ich doppelt besteuert.
Es besteht bei mir jedoch die Möglichkeit, dass ich bereits nach 24 Monaten wieder in Deutschland oder im Ausland (USA, China,...) sein werde.
Würde mich freuen wenn mir jemand die aktuelle Regelung erklären kann.

Gruß & schönen Abend

RAINER

Offline Thomli

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Re: 36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2009, 09:57:10 »
Hallo zusammen,

Ab 2.01.2010 möchte ich nach Frankreich ziehen. Ein Bekannter ist bereits Grenzgänger und hat mir gesagt, dass ich Minimum 36 Monate in Frankreich wohnhaft sein muss. Ansonsten werde ich doppelt besteuert.
Es besteht bei mir jedoch die Möglichkeit, dass ich bereits nach 24 Monaten wieder in Deutschland oder im Ausland (USA, China,...) sein werde.
Würde mich freuen wenn mir jemand die aktuelle Regelung erklären kann.

Gruß & schönen Abend

RAINER

Hallo,

eine Doppelbesteuerung findet i.d.R. nicht statt (s.Doppelbesteuerungsabkommen).
Welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, hängt einmal vom Status ab (Grenzgänger oder Grenzpendler) und von der Tätigkeit (Arbeitnehmer, Selbstständig) und ob die Tätigkeit ortsgebunden ist.

Viele Grüße
Thomas


« Letzte Änderung: 03. Dezember 2009, 10:05:10 von Thomli »

Offline rarad003

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Re: 36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2009, 22:43:08 »
Eine solche regelung 36 Monate existiert nicht. Wenn die bedingungen als Grenzgänger erfüllt sind, gilt es ab dem ersten Tag.

Offline maexchen

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Re: 36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung
« Antwort #3 am: 17. Februar 2010, 17:30:39 »
Diese 36 Monate Regelung kenne ich auch nicht. Lebe schon seit 5 Jahren im Elsass und habe noch nie etwas davon gehört. Meine Partnerin musste vor einigen Jahren mal für 1 Jahr zurück nach Deutschland ziehen, war also keine 36 Monate "am Stück" in F. und es gab mit der Steuer keine Probleme.

Die einzige Regelung die ich mit 36 Monaten in Verbindung bringen kann hat mit dem Thema "Paxen" zu tun, ist also folglich bezüglich einer Doppelbesteuerung nicht relevant.


Offline Dismember

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Re: 36 Monate ansonsten Doppelbesteuerung
« Antwort #4 am: 19. Februar 2010, 07:33:56 »
Hi Maexchen,

Die einzige Regelung die ich mit 36 Monaten in Verbindung bringen kann hat mit dem Thema "Paxen" zu tun, ist also folglich bezüglich einer Doppelbesteuerung nicht relevant.

Was meinst du damit? Von welcher Regelung sprichst du?
LG
Timo